Hey.


Ich bin nicht so gut im Formulieren..muß bezw. will aber meinem Mieter eine Rückforderung zukommen lassen.


Wie schreibe ich das am besten ???


Es geht darum, daß ich ihm im Jahre 2008 einen nagelneuen Luftentfeuchter (org. verpackt) zur Verfügung gestellt hatte, weil er in einem Zi. "Probleme" mit feuchten Wänden hatte (Mauerwerk ist trocken/ Gutachten beweist das !!) Das das Gerät mein Eigentum ist und bleibt und er es nur leihweise von mir bekommt, wurde damals schriftlich festgehalten u auch von beiden Seiten unterschrieben.
Ich gebe zu, die "Leihschaft" nicht immer im Hinterkopf gehabt zu haben und hätte das Gerät viel. schon viel früher zurück fordern sollen.
Nun ist es aber so wie es ist.
Ich möchte das Gerät und alles was dazu gehört (Bedienungsanleitung ect.) zurück haben.
Muß ich da auch Fristen für die Rückgabe einhalten ??
Wie schreibe ich meinen Mieter also am besten an ??


Danke für eure Hilfe.. :super:

Also
den Luftentfeuchter hatte ich schon 2008 den Mietern zur Verfügung gestellt. Zu dem Zeitpunkt war an einem benötigtem Gutachter/n noch nicht annähernd zu denken gewesen.
Es ist schriftlich festgelegt, das das Gerät mein Eigentum ist und bleibt; da kann ich es doch wohl auch zurück fordern ??!!!!!?!!
Was der Mieter noch nicht weiß, das Haus steht zum Verkauf, darum (auch) möchte ich natürlich noch zeitig mein Eigentum zurück.
grüße
pedipatsch

@kolibri141
2008 hatte der Mieter Probleme mit feuchten Wänden in einem Zimmer, aber KEINE Schimmelbildung !!
Darum hatte ich ihm den Luftentfeuchter zur Verfügung gestellt, damit die Feuchtigkeit gebannt werden konnte.
Weil der Luftentfeuchter Erfolg zeigte, zumindest bekam ich keine negative Rückmeldung von dem Mieter, hatten wir auch kein Gutachter beauftragt, sich das mal an zu schauen.
Die Schimmelprobleme kamen erst 2-3 Jahre später "dazu" und DANN hatte ich auch einen Gutachter dazu geholt, weil ich ja auch nur ein "Laie" bin in dem Gebiet.


Ich meine, würdet IHR das Gerät nicht zurück haben wollen, wenn es doch EUER Eigentum ist ???


Soll ich denn auch eine Begründung mit schreiben ??
(Außer dem Hausverkauf) ?? Oder kann ich einfach schreiben, daß ich das Gerät gerne zurück haben möchte, ohne Begründung ?!?


lg
pedi

9 Monate später

Frage höflich an
wenn er Ihn nicht zurück gibt, dann noch mal schriftlich mit Frist. Dann hast Du erst einmal was in der Hand, falls es zum Streitfall kommt, was ich nicht hoffe für alle beteiligten. Aber wie gesagt, eine freundliches Ansprechen hat noch nie geschadet. ;) VG, Touto

Danke,
die Angelegenheit hat sich derweil komplett erledigt !!


lg
pedi