Hallo zusammen,


ich habe mal eine Frage an die Vermiter hier:


Ich bin 2008 in eine Wohnung gezogen, wo ich den Mietvertrag der vorherigen Mieterin (seit 2003) zu 100 % übernommen habe.


Nun ist es so, dass sie Wohnung seinerzeit mit Küche vermeitet wurde, im Laufe der Mietzeit die Küche aber erneuert wurde, da die alte einfach nicht mehr ging. Man hatte Angst den Herd anzustellen, weil man dachte der fackelt die Wohnung ab. Da der Vermeiter kein Geld hatte, wurde die Küche zu 100% von der Vormieterin finanziert. Die Miete wurde aber nicht angepasst (verringert)
Jetzt habe ich 2008 die Wohnung übernommen und im April 2012 gab es einen Eigtümerwechsel mit Eigentümern die selbst kein Geld in die Hand nehmen wollen. Im August 2009 wurde aber aber andere Küchenschränke aingebaut, das sie die alten schon durchgebogen haben. Alles auf Kosten der Miete - obwohl die Whg extra auch mit Küchenschränken vermietet wurde.


Die Wohnung wurde damals unrenoviert bezogen, soll aber in bestimmten Zeitabständen renoviert werden. Leider ist die Renovierungsklausel in diesem Vertrag wirksam, da nicht drin steht es muss, sondern "in der Regel". Man sollte halt in bestimmten Zeitabständen streichen etc.
Die Wohnung wurde seinerzeit ohne Bodenbelag vermeitet, von uns wurde neuer verlegt. Bei einem Auszug soll aber ein Boden drin sein.


Wie ist das nun, wenn ich mir eine neue Küche reinstelle. Muss ich die dann drin lassen, wenn ich ausziehe oder kann ich sie mitnehmen.


Es wurde damals leider keine Vereinbarung bzgl. der neuen Küche getroffen, nur über die alte, dass so und so viele Schränke in der Küche stehen müssen beim Auszug.


Zu der Küche gehört auch eine Waschmaschine. Wer kommt für Kosten auf, wenn die Waschmaschine oder der Herd kaputt gehen. Muss ich das selbst bezahlen oder der Vermieter?


Auf der einen seite habe ich die Küche bezahlt und muss dafür aber trotzdem Miete zahlen (die dann zum 01.09. auch noch erhöht wurde) und mitnehmen darf ich sie auch nicht wenn ich ausziehe?


Irgendwie unlogisch.


Wer kann dazu etwas sagen?

Also...
wenn in deinem Mietvertrag eine Küche steht, die mitvermietet wurde dann muss auch beim Auszug eine da sein.


Sollte an dieser Küche etwas kaputt gehen ist es Sache des vermieter für Ersatz zu sorgen. Deshalb wird in der Regel nicht mit Küche vermietet.


Du solltes mit deinem Vermieter dringend eine neue Absprache treffen. z.B weniger Miete dafür deine eigene Küche oder gleiche Miete dann aber etwas was dem Standard entspricht bzw. repariert ist.


Zur Mieterhöhung sieh dir mal genau an ob der Mietspeigel für dich auch zutreffend ist. Es werden nämlich öfters unzulässige Vergleichsdaten heran gezogen.


Wenn du Fragen hast melde dich gerne auch per PN.

    nanook_12234272

    Ja wie gesagt,
    die Wohnung wurde im April 2012 verkauft und dann kam sofort die Mieterhöhung zum 01.09.2012.


    Die Miete wurde laut Mietspiegel erhöht. Dort gabe nur 3 Kategorien, von gering, normal und hochwertig.
    Sie haben normal angesetzt, was auch okay ist.
    Allerdings machen die an der Wohnung eben nichts.


    Die Küche wurde mitvermeitet, und da bestehen sie auch drauf, dass eine drinne bleibt wenn ich ausziehe. Das ich die Küche jedoch selbst bezahlen musste nahmen sie zur Kenntnis möchten sich aber nicht äußern. Sie sind der Meinung, dass das meine Sache war.


    Ich habe die Küche 2009 selbst gekauft, da der damalige Eigentümer kein Geld für eine neue hatte. In der alten haben sich bei den Hängeschränken aber schon die Böden durchgebogen, die mir jederzeit hätten brechen können.
    Das wollte ich auch nicht - dafür hat er die Miete aber nicht angehoben. Schriftlich gibt es darüber leider nichts - das habe ich versäumt und im Nachhinein stellt der alte Vermieter mir aber nichts aus. Die Küche war nicht teuer und besonders hochwertig ist sie auch nicht. Ich habe sie eben gekauft weil es sein musste, mehr Geld hatte ich aber nicht und auf Raten wollte ich die Küche nicht kaufen, wenn ich sie im Nachhinein nicht mitnehmen darf.


    LG

    Die habe ich noch
    theoretisch könnte ich die Küche mitnehmen wenn ich ausziehe. So sehe ich das. Ich glaube aber, das möchte ich nicht. So hochwertig ist sie jetzt auch nicht.


    Mich interessiert es nur, da die eh wollen, dass alles ich machen soll, auch wenn es denen ihre Aufgabe als Vermieter ist