Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an die Vermiter hier:
Ich bin 2008 in eine Wohnung gezogen, wo ich den Mietvertrag der vorherigen Mieterin (seit 2003) zu 100 % übernommen habe.
Nun ist es so, dass sie Wohnung seinerzeit mit Küche vermeitet wurde, im Laufe der Mietzeit die Küche aber erneuert wurde, da die alte einfach nicht mehr ging. Man hatte Angst den Herd anzustellen, weil man dachte der fackelt die Wohnung ab. Da der Vermeiter kein Geld hatte, wurde die Küche zu 100% von der Vormieterin finanziert. Die Miete wurde aber nicht angepasst (verringert)
Jetzt habe ich 2008 die Wohnung übernommen und im April 2012 gab es einen Eigtümerwechsel mit Eigentümern die selbst kein Geld in die Hand nehmen wollen. Im August 2009 wurde aber aber andere Küchenschränke aingebaut, das sie die alten schon durchgebogen haben. Alles auf Kosten der Miete - obwohl die Whg extra auch mit Küchenschränken vermietet wurde.
Die Wohnung wurde damals unrenoviert bezogen, soll aber in bestimmten Zeitabständen renoviert werden. Leider ist die Renovierungsklausel in diesem Vertrag wirksam, da nicht drin steht es muss, sondern "in der Regel". Man sollte halt in bestimmten Zeitabständen streichen etc.
Die Wohnung wurde seinerzeit ohne Bodenbelag vermeitet, von uns wurde neuer verlegt. Bei einem Auszug soll aber ein Boden drin sein.
Wie ist das nun, wenn ich mir eine neue Küche reinstelle. Muss ich die dann drin lassen, wenn ich ausziehe oder kann ich sie mitnehmen.
Es wurde damals leider keine Vereinbarung bzgl. der neuen Küche getroffen, nur über die alte, dass so und so viele Schränke in der Küche stehen müssen beim Auszug.
Zu der Küche gehört auch eine Waschmaschine. Wer kommt für Kosten auf, wenn die Waschmaschine oder der Herd kaputt gehen. Muss ich das selbst bezahlen oder der Vermieter?
Auf der einen seite habe ich die Küche bezahlt und muss dafür aber trotzdem Miete zahlen (die dann zum 01.09. auch noch erhöht wurde) und mitnehmen darf ich sie auch nicht wenn ich ausziehe?
Irgendwie unlogisch.
Wer kann dazu etwas sagen?