Wir haben eine ältere Dame in unserem Haus die ein beschränktes Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Die Dame ist seit Jahren im Pflegeheim und kommt nicht zurück. Da wir Nachwuchs erwarten würden wir gern die Wohnung ausbauen und für uns nutzen. Da die Dame vom Gericht entmündigt wurde hat sie jetzt eine Betreuerin die sich um "alles" kümmert. Tut sie aber nicht! Wir hätten jetzt die Möglichkeit die Wohnung zu kaufen obwohl uns das Haus schon gehört, ansonsten steht die Wohnung bis die besagte Dame stirbt leer und die Wohnung gammelt vor sich hin. Es wird dort weder sauber gemacht, noch gelüftet. Die Betreuerin fühlt sich dafür nicht verantwortlich und wir kommen und dürfen nicht in die Wohnung. Selbst eine Beschwerde bei Gericht (Vorgesetzte der Betreuerin) bringt nichts. Nebenkosten die festgelegt worden sind werden jetzt auch nicht mehr an uns gezahlt. WAS FÜR RECHTE HABEN WIR????????????????
Wohnrecht auf Lebenszeit, Bewohnerin aber seit Jahren im Heim
Die gleichen rechte, die jder vermieter hat
Wenn Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen, erfolgt eine Mahnung. Bleibt diese erfolglos ein mahnbescheid, dann der Vollstreckungsbescheid und damit kann der Gerichtsvollzieher zum Geld eintreiben geschickt werden.
Die Dame wird ja wohl kein kostenloses Wohnrecht haben. Wenn eine Miete vereinbart ist, darf auch fristlos gekündigt werden, sobald zwei Monatsmieten ausstehen.
LG
Heiner
Hallo Heiner
da die Dame im Pflegeheim ist, wurde eine Nebenkostenvereinbarung mit der Betreuerin (Vormund) schrieftlich vereinbart. Miete musste die Dame die das freie Wohnrecht hat nie Zahlen. Inr Vater hat das Haus gebaut. Die Frau ist jetzt 75 Jahre und schon 3 Schlaganfälle hinter sich. Sie bleibt also im Heim. Die Betreuerin ist für uns nie erreichbar und möchte jetzt die Nebenkosten der letzten Jahre von uns zurück. Müssen dringend eine Lösung finden. Brauchen ein Druckmittel damit sich nach 3 Jahren mal was tut.
Danke für die Antwort
Möchte die Nebenksoten zurück
wie kommt sie denn auf das schmale Brett? Nebenkosten fallen auch wenn die Wohnung nicht bewohnt ist.
Wurde denn jedesmal eine ordentliche Nebenksotenabrechnung gemacht?
LG
Heiner
Ja,
natürlich. Haben das immer über die Asko laufen lassen.
Bin langsam ratlos. wir sollen der Betreuerin jetzt 800 euro zurück zahlen.
Und wie begründet sie die Forderung?
Dazu müsste ich die Nebenkostenabrechnung und die Begründung der Betreuerin kennen.
Kannst dich gerne auch per PN melden.
LG
Heiner
Wohnrecht
Meine Oma 93 hat eine Wohnung mit Wohnrecht, die sie von ihrem Lebensgefährten bekommen hat. Da ihre Stieftochter aber nicht sehr nett zu ihr ist, will sie ins Altersheim. Was wird aus der Wohnung, darf die Stieftochter die Wohnung vermieten ?