Hallo,
ich hoffe hier gibts jemand der mir bisschen weiterhelfen kann also:


ich bin vor über einem Jahr aus meinem WG-Zimmer ausgezogen... bei der Übergabe hat der Vermieter einen Mangel festgestellt, den ich der Versicherung gemeldet habe.
Ich bin mal davon ausgegangen, dass die Kaution einbehalten wird bis alle Nebenkostenabrechnungen durch sind. SO heute kam die NK-Abrechnung.. wenn ich die beglichen habe müsste das Thema doch durch sein und ich meine Kaution zurück bekommen oder??? Den Mangel zahlt doch die Versicherung dann..hat doch dann nix mehr mit der Kaution zutun... oder????


Wäre echt sehr nett wenn jemand von Euch Sich da bisschen auskennt und kurz Auskunft geben könnte :shy:


Danke!

Welche Mängel wurden denn festgestellt?
Welcher Versicherung hast du es denn gemeldet? Hat die sich schon mal irgendwie gerührt?


Wie hoch ist die Kaution? Wie hoch ist der Schaden? Mußt du NK nachbezahlen?


Du siehst eine Menge Fragen.


LG
Heiner

    nanook_12234272

    Fragen
    Ich bin noch über meine Eltern versichert (Haftpflicht) und da haben wir es auch gleich nach der Übergabe des Zimmers gemeldet. Die haben sich auch mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt aber seitdem hab ich nichts wieder gehört..


    die kaution liegt bei ca. 230 eur (die wg zimmer in der wohnung wurden alle einzeln vermietet)
    wie hoch der schaden genau ist, weiß ich noch nicht.. nach aussage des vemieters hätte ich im laminat einen wasserschaden (ca. 5qm) verursacht, da sich das an den ritzen ganz leicht gehoben hat...


    nebenkosten muss ich nachzahlen, die abrechnung kam gestern...


    ich werde wohl erstmal den vermieter kontaktieren und nachfragen wie weit die sache mit der versicherung gediegen ist, allerdings hab ich bei dem allgemein kein gutes gefühl und sorge, dass der mich über den tisch ziehen will..


    grüße und danke

      12 Tage später
      said_12498692

      Nebenkosten...
      haben nichts mit der Kaution zu tun. Dein Vermieter muss Dir die Kaution ausbezahlen, selbst wenn die "Nebenkosten-Frage" noch nicht geklärt ist...Auch der Wasserschaden in Deinem Zimmer ist meines Wissens kein Grund, die komplette Kaution einzubehalten! Wenn die Sache über die Versicherung Deiner Eltern läuft, würde ich an Deiner Stelle selbst bei der Versicherung anrufen.
      Viel Erfolg,
      bieni