Meine Tochter bekam von ihrem Patenonkel diese Woche einen Hund geschenkt, nachdem unser alter im Frühjahr verstorben ist.
In unserem Mietvertrag steht: Tierhaltung nach Zustimmung durch Vermieter.
In unserem Haus (5Parteien) h aben 2 davon einen Hund. Eine davon sogar 2. Gut, es sind kleinere Hunde, aber trotzdem.
Jetzt verlangt unser Vermieter das wir den Hund wegschaffen, er möchte nicht, dass wir einen Hund halten. 3 im Haus wären schon genug.
Darf er das so einfach verlangen?? und was ist mit den anderen??? Haben die Sonderrechte? Habe jetzt gelesen:
Ein Kind darf seinen Hund behalten, da es kein Gegenstand ist, den man einfach entsorgen kann.
Weiß jemand was da richtig ist??
Hund wieder abgeben???
Sachliche Gründe.....
In diesem Fall muss euer Vermieter schon wichtige sachliche Gründe vorbringen. Wenn euer alter Hund ein kleiner Hund war und der neue z.B. ein Schäferhund oder Kampfhund ist kann er schon etwas dagegen unternehmen, genauso wenn alle anderen Hunde im Haus kleine Hunde sind. Aber pauschal ohne Angabe von Gründen darf er euch die Hundehaltung nun nicht einfach verbieten, nachdem er sie vorher über einen längeren Zeitraum toleriert hat und auch bei den andern Mietern im Hause die Hundehaltung erlaubt.
Hm
Juristisch weiß ich es nicht. Aber der Satz ist doch eigentlich eindeutig: Vor der Anschaffung des Hundes hättet Ihr die Genehmigung einholen müssen. Dass er das früher toleriert hat, heißt ja nicht automatisch, dass er es weiter tolerieren will. Kann ja sein, dass er sich dachte, dass sich angesichts des Alters Eures letzten Hundes das Theme eh bald "natürlich" löst. Und in der Tat sind 3 Hunde in so einem kleinen Haus sowieso schon eine ganze Menge.
....
also, der 1. hund starb nicht an alterschwäche, er war 3 und hatte krebs.
viel größer als die anderen 3 hunde ist er auch nicht, und auch kein kampfhund.
als grund nannte er nur: er möchte nicht das WIR einen hund halten. das würde als grund genügen.
Ja und?
Er muss es doch auch nicht begründen.
Reicht nicht als Grund...
wenn er es anderen Mietern erlaubt, muss er sachliche Gründe vorbringen, dass er es euch nicht erlaubt, wenn er es früher erlaubt hat, bzw. toleriert hat, konntet ihr davon ausgehen, dass er es auch weiter erlaubt und so war es nicht notwendig die Erlaubnis erneut einzuholen
Du hast du recht...
aber der Vermieter muss in dem Fall sachliche Gründe vorbringen. Begründung warum der eine Mieter einen Hund halten darf und der andere nicht. Auch wenn er die Erlaubnis bereits erteilt hat (gilt auch stillschweigen durch Duldung wie in diesem Fall) muss er begründen warum.
Gilt das auch ...
... wenn er im Vorfeld gar nicht gefragt, sondern vor vollendete Tatsachen gestell wurde?
Ja klar,...
wenn du dir den Thread durchliest, hat die Familie ja vorher auch einen Hund gehabt, der Vermieter hat nichts gesagt, also kann man von einem stillschweigenden Einverständnis der Hundehaltung ausgehen. Und wenn er die zurückzieht, muss er das begründen, ganz einfach. Schluss
Blöde situation...
hi, bin mir meiner meinung . auch aus vergangener Erfahrung sehr sicher... . Wenn du wirklich kein risiko eingehen willst und dir der Hund am Herzen liegt, dann kann ich dir nur empfehlen, geh zum mieterverein. magst du mir mal berichten wie es ausgegangen ist. Liebe Grüsse.
Ich war auch in so einer Situazion
Eine Freundin von mir konnte plötzlich ihr Hund nicht mehr behalten (kleiner Chihuwawa Terrier Mix) also wollte ich den hollen.
Ich so nett dachte mir das ich erstmal den Vermieter frage, und dachte das er sowieso erlaubt da wir bereits 2 Hunde im Hause haben ( auch beide klein) ausserdem hat vor uns hier in unserer Wohnung eine Frau gelebt die einen großen Schäfer hatte.
Und dann hatte mir meine Vermieterin tatsätzlich verboten das Hund zu nehmen da wir schon genug Lärm machen....
Meine Tochter hatte viel Lärm gemacht, ein nachbar unter uns beschwerte sich das meine Tochter um 18 Uhr trampelt
Mein Kind war damals 2 jahre alt und lief im Flur einfach herum.
Ich sagte meinem nachbar das ich das gestrample nicht abstellen kann denn meine kleine spielt und sie wird nicht verstehen das es noch nachbarn gibt mit 2 jahren.
Unfassbar. Darauf hin habe ich einen hausordnung bekommen. Mit der Bitte ich solle verständnis haben und mit meiner tochter auf einer decke sitzen.
HALOOO??? ICH KANN NICHT DAS KIND AUF DER DECKE ZU SPIELEN ZWINGEN und schon garnicht von 18 bis 22 uhr sie ist damals um 22 uhr ins bett gegangen.
Naja...
paar tage später nahm ich das Hund denoch und keiner beschwert sich denn jeder hat gesehen wie klein sie ist und das sie total ruhig ist.
Mein vermieter weiss immer noch nix hahaha
Die erste Frage, die sich mir stellt ist...
was hat ein 2-jähriges Kind bis 2200 Uhr auf zu tun. in dem Alter wandern die spätestens um 19.00 uhr ins Bett.
Wenn der vermieter hinter deine Hundeaktion kommt , berechtigt dies zur fristlosen Kündigung. Mal sehen wer dannzuletzt lacht.
LG
Heiner