Es ist sogar nicht rechtens
Wenn der Vermieter tatsächlich dein Vermieter ist und kein Verwalter ist es nicht rechtens.
Beispiel wenn er ein Verwalter ist:
Unterschiedlich urteilen hier allerdings die Gerichte, wenn Verwalter als Makler auftreten, die sich lediglich um das Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage und nicht um einzelne Wohnungen kümmern. Hier hat das Landgericht Mainz bestimmt, dass der Verwalter ausnahmsweise doch eine Provision fordern darf, wenn er nicht in einem besonderen "Näheverhältnis" zum Eigentümer der Wohnung steht (Az. 3 S 105/99)