Ich habe einen unbefristetn mietvertrag und bin am 10 dez 07 zu meiner vermieterin und habe mündlich gekündigt und habe kurtz drauf die kündigung in ihren briefkasten geschmissen mit dem datum vom 10 dez.paar tage später meinte sie ich kann am 1.märz nicht raus weil man nicht mitten im monat kündigen kann und ich erst am 1 april rausdarf oder ihr die miete zahl oder nen nachmieter aber nur italienische oder jemand älteres .Aber in dem mietvertrag steh nur
Die Recht zur ordentlichen Kündigung ist für beide parteien während der bestimmten dauer des mietsverhältnis ausgeschlossen.Der Mieter kann vom vermieter frühestens 4 monate vor ablauf der befriestung verlangen ,dass dieser ihm binnen eines monats mitteilt,ob der befriestungsgrund noch besteht.erfolgt die mitteilung später so kann der mieter eine verlängerung des mietverhälniss um den zeitraum der verspätung verlangen


bitte um rat

Kündigungsfrist
Ich fürchte, da hast du echt schlechte Karten. Die Kündigungsfrist beträgt inzwischen einheitlich drei Monate, aber du hättest bis zum 3. Werktag, in deinem Fall also bis zum 4. Dezember kündigen müssen, um zum 29. Februar aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Du wirst tatsächlich bis zum 31.3. Miete zahlen müssen, sofern du keinen Nachmieter stellst.


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