Hallo ihr Lieben,


kurz vor Weihnachten und ich brauch Euren Rat unbedingt zum folgenden Fall. Es ist etwas kompliziert, ich versuch es aber ausführlich zu beschreiben.


Also mein Mann und ich wohnen seid ca. 3 Jahren bei seinen Eltern im Haus. Er ist das einzige Kind, also erbt er das später alles mal.


So .. leider bleibt es so einfach nicht. Seine Eltern hatten damals zusammen mit den Großeltern, mütterlicherseits gebaut. Leider is seine Mutter früh gestorben an Brustkrebs und somit lebt der Vater mit seiner Schwiegermutter im Haus.
Blöder Fall, war aber so.
Wenn also die Schwiegermutter (bzw Oma von meinem Mann) irgendwann stirbt, erbt mein Mann natürlich auch ihren Anteil, muss aber ihren Sohn, also der Onkel meines Mannes, auszahlen.


Leider is die Oma inzwischen ein Pflegefall und wurde zur Pflege von ihrem Sohn aufgenommen.


Die neue Lebensgefährtin meines Schwiegervaters bestand jetzt aber drauf, dass wir noch dieses Jahr alles mit dem Haus regeln, weil SIE nicht dauernd die Oma fragen will, wenn am Haus was zu tun wäre. Denn solange die Miteigentümerin ist, müsste die auch über alles informiert werden.
Mein Mann hat keine Probleme mit seiner Oma klar, also haben wir dem Wunsch der Lebensgefährtin nachgegeben und einen Notartermin gemacht, indem alles vereinbart wurde.


So jetzt ist die Notarrechnung gekommen, 700 Euro.


Was sagt Ihr, wer muss diese Rechnung zahlen ?


Danke und viele Grüße

Also ich würde sagen....
wer die Musik bestellt bezahlt auch. Ihr habt einen Notartermin gemacht und damit quasi den Auftrag erteilt, also werdet ihr das wohl auch bezahlen müssen.


Warum einigt ihr euch nicht gütlich das jeder die Hälfte bezahlt?


LG
Heiner

    nanook_12234272

    Danke Heiner
    für Deine schnelle Antwort.


    Das ist ja das Problem.


    Wir dachten es wird geteilt, da wir den Termin wegen der Schwiegermutter halt gemacht haben.
    Naja, sie sagen jetzt, das geht sie nichts an.

      ozanne_12349336

      Da würde ich im schlimmsten Fall sagen.....
      Pech gehabt. Die Lehre daraus soltle sein, sowas klärst du das nächste Mal besser vorher.


      Tut mir Leid das ich dir nichts besseres sagen kann. Die letzte Möglichkeit bliebe zu klagen. Allerdings gilt immer noch


      'Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand'


      Will heißen keiner weiß im voraus wies ausgehen wird.


      Beiß die Zähne zusammenund zahle und buche es als Lehrgeld unter der Rubrik,nun weiß ich was ich von meinen Schwiegereltern zu halten habe.


      LG
      Heiner