Geladen sind:
Alle (!) von Dir Genannten. Ich würde das Wort förmlich nicht überbewerten.
So ein Termin zur Vaterschaftsfeststellung ist halb so wild. Das Ganze ist ja seit 2008 auch in der Begrifflichkeit keine Klage mehr, sondern ein Verfahren. Der Verdachtsvater ist nicht mehr Beklagter, sondern Beteiligter, usw.... Ohnehin kann nach so einem Termin fast nichts anderes dabei herauskommen, als dass ein amtliches Gutachten eingeholt wird (Beweisbeschluss). Woher soll der Richter sonst wissen, ob derjenige der Vater ist, oder nicht?
Eine wichtige Frage gäbe es allerdings für Dich zu klären. Nämlich ob Du Verfahrenskostenhilfe beantragen kannst, sofern noch nicht geschehen. Das geht aber auch noch im Verfahren. Grundsätzlich könnten nämlich auch Dir die Kosten des Verfahrens inklusive des kostspieligen Gutachtens (ca. 1.000,- EUR) auferlegt werden, da Du als Mutter Beteiligte im Verfahren bist. Die Kostenentscheidung liegt im Ermessen des Richters. Die Kosten werden z.B. in der Gerichtsbarkeit des OLG Düsseldorf regelmäßig auch hälftig den Müttern auferlegt. Und das Jugendamt stellt regelmäßig nur einen VKH-Antrag fürs Kind. Im Zweifel, dort einfach nochmal nachfragen.