Hi,
das Thema ist hier schon heiß diskutiert, aber ich stelle eine weitere Frage:
Ich bin seit 2002 geschieden, da war unser Sohn 7. Seit dem habe ich nie Unterhalt vom Vater bekommen. Er hat eine neue Frau, mit der er auch einen inzwischen 3 1/2 jährigen Sohn hat. Sie ist selbständig (vielleicht läuft das auch über die Bücher von ihrem Vater???)und er hat sich offiziell für 400,00 von ihr einstellen lassen und somit komme ich nich nicht an die ausstehenden Unterhaltsforderungen. Er hat freiwillig das Sorgerecht an mich abgetreten (Gott sei Dank), wahrscheinlich in der Hoffnung, keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen.
Nun meine Frage: Wird das gemeinschaftliche Einkommen der beiden angerechnet, oder wirklich nur die vermeintlichen 400 die er offiziell verdient? Vor 4 Jahren hatte ich einmal Glück, da konnten von seinem Konto knapp 400,00 gepfändet werden. Er hatte im Anschluss eine Eidesstattliche Versicherung abgelegt.
Er hatte sogar mal die Frechheit besessen, unserem Sohn, als er mal bei ihm war, einen Beutel voll mit Geldscheinen zu zeigen....wie erbärmlich ist das denn? Wir hatten teilweise kaum Geld fürs nötigste und er haut auf die Kacke...
Tolles Auto (läuft natürlich auf die Freundin), jedes Jahr im Urlaub (Thailand, Südsee, aber bezahlen ja die SChwiegereltern ;-))
Kann man da denn was machen?