Hey !


Ich arbeite in einem kleinen Laden, der integriert ist in einem *Supermarktcenter*.
Bei uns im Laden ist es oft sehr warm und die Lüftungsanlage vom Markt ist entweder aus oder man hat das Gefühl, sie wälzt nur die eh schon stickige Luft um.
Unser Laden hat leider keine Tür oder Fenster nach draußen, also ganz nach draußen.


Nun haben wir unsere Chefin gefragt, ob wir uns (auf ihre Kosten) einen kleinen Tischventilator kaufen dürfen; die anderen Filialen von uns haben auch einen kaufen dürfen..
Unsere Chefin hat dem zugestimmt, ABER : :arrow: Sie sagte ausdrücklich, daß wenn wir uns durch die Zugluft des Ventilators eine Nierenbeckenboden-Entzündung oder ähnliche akute Krankheiten zu ziehen, würde sie uns eine ABMAHNUNG erteilen.


Ist das rechtens ??????


lg
pedipatsch


..so muß jetzt zur Arbeit... :cool: :kikou:

Jap,
krank geworden wg. der Zugluft des Ventilators.


Gestern war unsere Chefin bei uns im Laden und sah, daß wir also nen Venti gekauft haben und der war auch an, war ja auch mal wiederne Bullenhitze bei uns.


Dann erklärte sie noch mal, das, seinerzeit, als sie selbst noch eine Angestellte war, eine Kollegin sich vor einem Venti (auf der Arbeit) geflennt hätte und dann wenige Tage später sich krank gemeldet hätte, mit ner Bauchfellentzündung oder irgendsowas. Jedenfalls war die damalige Kollegin dann 6 Wochen KzH.
Und jetzt, da sie ja selbst Chefin ist, will sie uns damit eben durch die Blume sagen, wehe, ihr werdet krank und der Venti ist schuld !!! Dann gibt's ne Abmahnung !!
:twisted:
Wir haben gar keine Zeit, NUR vorm Venti zu stehen... :FOU:

ein Monat später

Abmahnung rechtens, wenn
Du gegen Deine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt.
D.h. bpsw. Du musst abends den Laden abschließen, aber Du vergisst es. Oder Du must die Ware in die Regale füllen, aber Du tust es nicht.
Eine Abmahnung wegen Krankheit würde dann bedeuten, dass Du Dich arbeitsvertraglich verpflichtet hast, NICHT krank zu werden. Du siehst, das ist Quatsch. Anders wäre es, wenn Du bspw. im Tiefkühlraum arbeiten würdest und dabei keine Schutzkleidung trägst (wenn sie denn vorgeschrieben ist). Dann KÖNNTE jemand argumentieren, dass Du Deine Krankheit vorsätzlich herbeigeführt hast. Aber wegen eines Ventilators ? Wegen einem Luftzug ? Dann dürftest Du ja auch nicht neben der Tür stehen, oder an der Kasse sitzen, die ja bekanntlich auch nahe der Tür ist.
Die Argumentation halte ich jedenfalls für totalen Unsinn. Sage Deiner Chefin einfach mal, dass ein wenig Abkühlung auch dazu beiträgt, dass Ihr weniger Fehler macht, weil ihr euch besser konzentrieren könnt. Vielleicht entspannt das die Situation ein wenig.


Dies war übrigens keine Rechtsberatung. Wenn Du die willst, wende Dich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

15 Tage später

Wenn ein LKW Fahrer.....
...... aufgrund von Zwei geöffneten Fenstern einen Zugluft bedingten Arbeitsausfall hat mus der Chef keine Lohnfortzahlung leisten, Da selbst verschuldetes Fehlverhalten vorliegt. Soviel aus anderen Bronchen dazu.