Hey ich hab da mal ne Frage,
Mein Freund fängt ab dem 1.8.09 eine Staatliche ausbildung als Tischler an, er verdient da nicht viel und ist auch noch nicht volljährig,
dennoch würde er gerne ausziehn (am besten mit mir zusammen), von dem geld was er da bekommt geht das aber noch nicht, :-(
er meinte aber man kann beim staat irgendwie wohngeld beantragen so das die miete gezahlt wird und wir den rest zahlen.
Geht das wirklich?? :???:
Bitte um schnelle antwort !!!!
danke schonmal im vorraus,
MFG LoveAngel1991 :mrgreen:

Nein
so einfach ist es nicht. Solange deinfreund in nicht volljärig und noch in der Ausbildung ist, sind seine Eltern ihm gegenüber unterhaltspflichtig.


Es bleibt dabei den Eltern überlassen in welcher Form sie den Unterhalt leisten. Wenn dies in NAturalien geschieht, spricht Unterkunft und Verpflegung, dann bleibt der Filius im heimischen Nest.


Der Staat wird da nicht einspringen solange nicht gravierende und schwerwiegende gründe vorleigen.



LG
Heiner