Schönen guten Abend.
Ich hoffe ich kann das jetzt verständlich erklären.
Mein Lebensgefährte arbeitet bei einer solar Firma, zur zeit müssen sie auf weit entfernte Baustellen fahren, sind in etwa 2 stunden einfach (4 stunden am Tag) nur mit fahren unterwegs. Dies wird nicht bezahlt.
Er fährt kurz nach halb 7 Uhr morgens zur Arbeit, Arbeitsbeginn ist um 7 Uhr. Nach hause kommt er gegen 19 Uhr. Also ist er etwas mehr als 12 Stunden unterwegs bekommt aber nur die zeit bezahlt in der sie auf der Baustelle sind. Darf das so sein?
Und sein Kollege meinte heute das es da eine Regelung gibt ab 12 stunden außer Haus, 1 für jede stunde, also in diesem Fall 12. Gibt es so etwas?
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich was ich meine.
Danke schon mal
Mit freundlichen Grüßen
Bitte um hilfe!!! Kennt sich wer aus???
Es kommt drauf an was im Vertrag steht.
Hier mal ein Auszug aus dem Netzt:
laut einer Information der Handwerkskammer Schwaben gehören zur Arbeitszeit Wegezeiten, die innerhalb des Betriebes oder zu einer außerhalb des Betriebes gelegenen Arbeitsstelle erforderlich ist. Wegezeiten sind demnach immer dann Arbeitszeiten, wenn sie betriebsbedingt nach und vor Ende der normalen Beschäftigung liegen oder von der Betriebsstätte aus zu den außerhalb des Betriebes gelegenen Arbeitsstätten benötigt werden und im Betrieb vorher oder nachher noch gearbeitet wird. In diesem Fall beginnt und endet die Arbeitszeit in der Betriebsstätte. Auch die Wegezeit zwischen zwei Arbeitsstellen zählt zur Arbeitszeit.
Dies gilt aber nicht unbedingt, wenn im Betrieb nicht mehr gearbeitet wird oder die Fahrt zur Baustelle von einer Sammelstelle oder von zu Hause aus angetreten wird. In diesen Fällen regeln häufig Tarifverträge die Anrechnung auf die Arbeitszeit. Maßgeblich für die Berechnung ist die Zeit der Benutzung des zeitgünstigsten öffentlichen Verkehrsmittels.
Es bestehen keine gesetzlichen Grundlagen, welche die Anrechnung der Wegezeiten klar regeln. Liegen keine tariflichen Regelungen vor, oder finden diese keine Anwendung, dann könnte die Wegezeit zur Baustelle, abzüglich der Zeit, die Du von Treffpunkt bzw. von zu Hause aus zum Betriebssitz gebraucht hättest, zur Arbeitszeit hinzugerechnet werden. Die Handwerkskammer Schwaben weist weiter darauf hin: In einem Schreiben vom 23.04.2001 geht allerdings das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz davon aus, dass Fahrzeiten vom Betrieb zur Montagestelle bei Jugendlichen und Erwachsenen generell zur Arbeitszeit zählen. Daraus wird deutlich, dass in diesem Punkt unterschiedliche Auffassungen bestehen.
LG
Heiner
:FOU:
schön und gut, was im Vertrag steht.bei mir ist es auch so 3std fahrt hin und zurück wen wir auf der baustelle sind sagt der chef jetzt ist arbeitsbegin so ist es nun mall heut zutage es heist ja man muss froh sein dass man arbeit hat und das wirt nun mal ausgenutzt, bei uns ist es sogar so wen wir nicht zur arbeit erscheinen ,oder zuspäht kommen und sie sind schon weck auf montake wirt uns der arbeitsausfall vom lohn abgezogen aber nicht unser std lohn sondern den wo er für uns verlangt .
Das ändert nichts daran
dass die Rechtslage eine andere ist.Wenn man sich n icht wehr und alles mit sich machen lässt kann man sich auch nicht beschweren.