Ich habe mal eine Frage bezüglich der Fachhochschulreife (nur theoretischer Teil).


Wenn jemand nach der 12. Klasse des Gymnasiums abgeht und dann entweder ein Jahrespraktikum oder eine Berufsausbildung absolviert, sprechen ja viele vom "Fachabi". Was natürlich nicht wirklich so heißt. Es ist ja nur die Fachhochschulreife und durch die Ausbildung oder das Jahrespraktikum bekommt man die Berechtigung an einer FH zu studieren. Allerdings nur in dem Bereich den man vorher gelernt hat, deswegen wohl auch der Begriff "Fachabi".


Meine Frage also, wenn jemand nach der 12. Klasse abgeht und ein Jahrespraktikum absolviert. Dann hat er ja die Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum studieren an einer FH - das "Fachabi" also.


Aber wo bekomme ich die Bescheinung her? Es muss doch auch etwas geben, was mir dieses "Fachabi" handfest macht.


Ich hoffe ihr versteht was ich meine.


Wäre mir sehr wichtig!


LG Zockerin

Hallo!
Ich denke mal, dass man eine Bescheinigung bekommt, dass man das Jahrespraktikum gemacht hat. Damit kann man dann sicherlich zu der Schule gehen, wo man den theoretischen Teil der Fachhochschulreife gemacht hat und die schreiben dann bestimmt das Zeugnis.
Ich war 2 Jahre auf dem Gymnasium und habe dann eine Berufsausbildung auf der selben Schule gemacht. Nach der Ausbildung habe ich dann automatisch meine Fachhochschulreife bekommen.
Mit einer Fachhochschulreife kann man aber übrigens alles studieren und es spielt keine Rolle, welchen Bereich man vorher gelernt hat!
Viele Grüße!

Also....
die Tatsache, dass du Fachabi hast ergibt sich ja aus dem normalen Abizeugnis und dem Kammerbrief bei erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung, oder wie in deinem Fall eine Praktikumsbescheinigung.
Wenn du dich auf einen Studienplatz bewirbst musst du immer die beiden Zeugnisse bzw. Bescheinigung beglaubigt beilegen. Aber vom NC her gucken die halt nur auf den Fachabischnitt.