Ja
Hallo Mellimaus1986,
laut Tierschutzgesetzt gilt das wissentliche zusammen setzen von männlein und weiblein mit der absicht von Nachwuchs (auch "einmalig") als Zucht.
Um Züchten zu dürfen muss man in einem Zuchtverband -bei Hunden z.B: der VDH- sein und seine Züchterprüfung ablegen, ansonsten ist es sogar strafbar.
Abgesehen davon gibt es schon soviele Nottiere und qualifizierte Züchter das "einmalige Versuche" einfach nicht sein müssen.
:arrow: Hoffe nur zur gunsten der Tiere das die Poststellerin sich vorher wissen über die Verpaarung und aufzucht der Jungen geholt hat. Was meistens bei "Wohnzimmervermehrung" nicht der Fall ist; deshalb sind wir strickt dagegen. In anderen Post`s haben wir auch schon gesehen was bei Falschverpaarung herauskommen kann...
Denn Wunsch so etwas mal miterleben zu wollen kann ich natürlich sehr gut verstehen, da biete ich gerne an jeden Tag der trächtigkeit und jeden Tag wo die kleinen auf der Welt sind uns zu besuchen, dann bekommt man es auch live mit wie der Bauch wächst -darf auch fühlen wie sich was bewegt- und kann die Babys auch ab dem ersten Tag anfassen, dazu kann ich den unterschied zwischen Männlein und Weiblein erklären.
Viele Grüße