Hallo,
eine Frage seit sich meine Frau von mir getrennt hat, bin ich vorerst aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Nun möchte ich aber zurück da die jetzige Situation mich psychisch sehr belastet. Mietvertrag lauft auf mich. Habe ich rechtlich die Möglichkeiten zu sagen jetzt soll Sie bis Sie eine neue Wohnung hat irgendwo anderst unterkommen?
Das einzige was Sie bezahlt sind die Nebenkosten die ich natürlich auf mich nehmen werde. Haben noch eine gemeinsame Tochter und Sie will und würde bei mir bleiben.


Geht das?


Danke
Southi

Dazu sei gesagt
Es ist das Haus meiner Mutter und Bruder.
Stehe zwar im Mietvertrag aber zahle keine Miete. Sprich den Mietvertrag kann man auch wegschmeissen so gesehen.
Hat mein Bruder die Möglichkeit uns rauszuschmeissen oder anders tricksen?
Warum?
Weil meine noch Ehefrau wie ich vorgestern herausgefunden habe mir fremdgegangen ist und sich noch über mich lustig macht. Auf Partys geht und so tut als waren wir nie 8 Jahre ein paar. Das tut verdammt weh während ich mich zurückgezogen habe und dermaßen darunter leide.
So was hat es dann nicht verdient im "Elternhaus" fast umsonst zu wohnen.


Sorry aber geht ja garnicht :-(
Danke

War beim anwalt
Also den Mietvertrag haben wir zerrissen :-)
Gibts somit keinen mehr :-)
Da wir umsonst drinnen gewohnt haben und auch entgegen keine Dienstleistungen ausgeführt haben, ist laut Anwalt folgender Sachverhalt.
Dies wird dann gesetzlich nicht als Mietvertrag angesehen sondern als leihvertrag. Somit stehen wir ab sofort auch nicht mehr unter dem mietschutz. Sprich er könnte unser sofortiges ausziehen verlangen :-) bzw meiner Frau.
Natürlich bin ich gekränkt, aber wenn meine Frau so umgeht als wären wir keine 8 Jahren zusammen gewesen, als ob ich ihr nie was bedeutet habe... noch schlimmer sie macht sich bei anderen über mich lustig, wie "oh der arme ist ausgezogen..." rum erzählt ach hatte einfach kein bock mehr... mir aber ganz andere Gründe zwecks Trennung nannte. Sie hat den Schlussstrich gezogen und soll dann auch mit Konsequenzen klar kommen, sehe ich es nicht mehr ein mich so behandeln zu lassen. Moral hin oder her...
Merci
Lg southi

    cole_12832741

    Ich muß Deinem Anwalt widersprechen
    Das Zerreißen des Mietvertrages ändert hier GAR NICHTS an den rechtlichen Gegebenheiten.


    Hier war ein MIETverhältnis vereinbart, kein LEIHverhältnis.
    Und der Umstand, dass hier - entgegen den vertraglichen Absprachen - keine Miete gezahlt bzw. keine (wohl zumin dest vereinbarten) Dienstleistungen ausgeführt wurden, macht das begründete Mietverhältnis NICHT zu einer Leihe.
    Sonst könnte JEDER Miete, der, warum auch immer, keine Miete zahlt und dessen Vermieter, warum auch immer, das nicht/nicht sofort moniert, ja auch behauptet: Na, Du hast doch gesehen dass ich nichts zahle, war ja also DESHALB bloß eine Leihe, und keine Miete - und wäre damit von der Zahlung des Mietzinses frei.
    SO HERUM funktioniert das mit der Bestimmung des Vertragstypus nicht.


    Und auch wenn eine Mietzahlung nicht im Vertrag gestanden haben sollte, sondern lediglich vereinbart war, dass Du/Deine Frau dort im/am Haus bestimmte Dienstleistungen erfüllen sollt (Haus/Treppenhaus kehren, Rasen mähen, etc.) wäre DAS ein vollwertiger Mietvertrag gewesen.


    Ich wäre hier also SEHR vorsichtig mit dem, was der Anwalt hier offenbar erzählt hat.



    WENN Deine Noch-Ehefrau, warum und woher auch immer, eine Kopie des ursprünglich geschlossenen Vertrages besitzen sollte, und - im Falle eines Rechtsstreites - damit hervorkommt, steht der Mietvertrag im Raum, und Du/Deine Familie habt Euch, solltet Ihr anderes dann im Verfahren behaupten, womöglich noch wegen uneidlicher falscher Aussage strafbar gemacht oder wegen versuchten Prozessbetruges.



    Auch die weiteres Aussage, Dein Bruder könne von Euch/Deiner Frau nunmehr, weil ja Leih-Vertrag, sofortiges Ausziehen verlangen, entspricht nicht der Rechtslage.


    Zwar kann ein Verleiher die Sache - wenn eine Frist zur Rückgabe nicht vereinbart ist - jederzeit (so der Gesetzeswortlaut) zurückfordern.
    ABER - sämtliche Kommentierungen sagen dazu übereinstimmend, und zwar EINSCHRÄNKEND, dass die Rückforderung nicht zur Unzeit erfolgen darf und sich an Treu und Glauben sowie am Schikaneverbot orientieren MUSS.

    9 Tage später

    Interessant ...
    ... bei diesem "Miet"vetrag ist auch die Einkommensteuerliche Seite.


    Ihre Frau sollte mal zur Steuerfahndung gehen und nachfragen, ob Ihr Bruder Mieteinnahmen bzw. Verlust aus V+V in der Einkommensteuererklärung angibt. Sollte dies der Fall sein, kommt erheblicher Ärger bezüglich Steuerbetruges auf Ihren Bruder zu.


    Also, Ball ganz flach halten, da Ihre Frau am wesentlich längeren Hebel sitzt.