Also,
ich bin selbst geschieden ( 1 jahr ) und auch wieder in einer beziehung. wir leben nicht zusammen, sehen uns nur an den wochenenden.
mein exmann zahlt mir unterhalt, indem er die monatliche autorate zahlt und ich halter des pkw bin. ( war so gewollt, das auto war damals neu und ich bekam es zum geburtstag, möchte es also nicht wieder her geben )
wenn ich jetzt mit meinem freund zusammen ziehen würde, kann mein exmann mir den unterhalt kürzen/streichen. denn wenn ich mit einem anderen partner zusammen in einer wohnung lebe, kann dieser mir etwas zu meinem lebensunterhalt dazu geben und mein exmann wird von seinen pflichten mir gegenüber entbunden. so sagte mir meine anwältin. wenn ich ein kind bekommen würde, von meinem freund, auch wenn wir nicht in einer wohnung leben, kann mein exmann mir den unterhalt streichen. das ist zwar alles aulegungssache, aber, gerichte und anwälte sehen es dann so, dass man eine beziehung hat und der kindsvater unterhalt für sein kind zahlt.
das heißt, du würdest keinen unterhalt mehr bekommen, nur dein kind.
das weiß ich auch nur, weil ich schwanger war, das kind aber verloren habe und mein freund und ich zusammenziehen möchten. ( nächstes jahr, er studiert noch bis märz )ich hatte im vorfeld meine scheidungs-anwältin kontaktiert.