Hallo,
ich habe folgendes Problem. Mein Partner wird mich und unseren gemeinsamen Kinder zum 1.1.2013 vor die Tür setzen. Ich habe schon einige Wohnungen in Aussicht und bekomme gerade ALG 2 für mich und meine beiden Kinder (3 und 4 Jahre alt).


Ich gehe aus dieser Beziehung mit Null heraus, ich habe keine Waschmaschine, Kein Bett, keine Küche ich habe nur 2 Kinderbetten und einen Kleiderschrank für meine Kinder.


Meine Frage ist, kann ich über ALG 2 Möbel beantragen oder geht das nicht? :???:


Ich habe keine Ahnung was ich darf und was nicht.


Kenn sich da Jemand aus?


Danke im Voraus

Gehen ...
... Sie zu einer Beratungsstelle der Diakonie / Caritas. Dort gibt es kompetente Menschen, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Seine Wohnung
Die Wohnung gehört ihm und seine neue Partnerin will mit ihrem Kind zum 1.1.2012 da einziehen.


Und wir müssen raus

Definitiv ja
Bei Trennung steht einem eine Erstausstattung zu (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.08.2009, B 14 AS 45/08 R). Der Tipp sich vom Jobcenter beraten zu lassen, ist äußerst schlecht. In meiner 6-jährigen Beratungspraxis ist es mir noch nie vorgkommen, dass ein JC korrekt beraten hätte. Möglicherweise wird das JC den Antrag auf Erstausstattung sogar ablehnen, dann unbedingt Widerspruch einlegen, mit Hinweis auf oben genanntem Urteil.