Definitiv ja
Bei Trennung steht einem eine Erstausstattung zu (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.08.2009, B 14 AS 45/08 R). Der Tipp sich vom Jobcenter beraten zu lassen, ist äußerst schlecht. In meiner 6-jährigen Beratungspraxis ist es mir noch nie vorgkommen, dass ein JC korrekt beraten hätte. Möglicherweise wird das JC den Antrag auf Erstausstattung sogar ablehnen, dann unbedingt Widerspruch einlegen, mit Hinweis auf oben genanntem Urteil.
Nnapier_12630413
- 30. Dez 2013
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