Möchte
dir btw widersprechen:
Bei dem Vorgang jemanden hörig zu machen, werden hundertfach bzw. tausendfach Straftaten begangen.
Nötigung, Erpressung, Beleidigung und vieles mehr. Es ist also in keinem Fall so dass sich eine juristische Frage der Schuld nicht stellen würde.
Man hat nur Probleme das nachzuweisen.
Und Verantwortung habe ich nur dann, wenn ich mir bewusst bin, dass ich missbraucht werde.
Eine Affinität für suchtartige Bindungen... Naja ist ja im S/M Bereich z.b. auch so. Dennoch begeht im Fall des Missbrauchs ein Part am andern Straftaten die dazu führen, dass die Psyche des anderen kaputt geht... Es ist also nicht relevant, inwiefern der andere sich wehrt.
Im Gegenteil, ich habe mich schlau gemacht es ist sogar so dass man für eine Person, die einem hörig ist ggf. sogar juristische Verantwortung trägt.