braden_11982253Die Aufklärung:
1. Umgang:
ja, es handelt sich um einen erzwungenes Umgangsrecht. Gern würde er mehr Verantwortung übernehmen, doch abgesehen von den gerichtlich vereinbarten Zeiten darf er keinen Kontakt zu den Kindern suchen, heißt zB sie in der Schule in der Pause besuchen oder wenn sie krank sind vorbeikommen.
2. Richtig, das mit Hartz vier ist nicht zu ändern. Durch die Klage entsteht nur folgende Situation (Beispielrechnung): sie bekommt Summe X vom Staat, genannt Hartz 4 für sich und für die Kinder. Er zahlt Unterhalt. Wenn er den Unterhalt um 50 Euro erhöht, bekommt sie vom Staat 50 Euro weniger! Sie hat also nichts davon. Und er kann weniger "nebenbei" ermöglichen.
@pfefferminzteebeutel: "Rechne doch mal für dich durch, wie dein Leben mit Hartz4 aussehen würde, dann wirst du verstehen, wie erbärmlich man sich da fühlt.
Du kannst eben nicht erwarten, die erste Geige zu spielen, wenn du dich auf einen Partner mit solchen Altlasten einläßt."
--> ich erwarte nicht, die erste Geige zu spielen. und ich kann rechnen. Eben deswegen käme ich nie auf die Idee zu klagen, wenn es mir dadurch nicht besser geht. denn es geht ihr nicht besser dadurch, das Geld kommt nur woanders her. und er kann weniger "einfach so" machen. issoabahallo hat den text erheblich aufmerksamer gelesen und verstanden, du hingegen machst genau das monster aus mir was alle gern hätten. Dabei schätze ich sein Verantwortungsbewusstsein sehr-es geht einzig allein um ein gewisses Verhältnis zum einen und zum anderen darum, dass sie wirklicht NICHTS davon hat! Zumindest SO nicht, das könnte man geschickter anstellen.
Außerdem gibt ihr alle Verantwortung nicht das Recht, mich wie Dreck zu behandeln und zu beschimpfen. Ich habe sowohl ihr als auch den Kindern schon vieles ermöglicht indem ich was gezahlt habe oder ihm für einige Dinge zugeredet habe. Und sie wird NIE satt.