Egal was man schreibt,
du ziehst dich immer auf die gleichen stereotypen Argumente zurück. Ist ein bischen unproduktiv, aber gut:
"man könnte ja damit Argumentieren, dass eine Frau, die ein ungewolltes Kind bekommt, nur um es zur Adoption frei zu geben kann man auch Argumentieren, dass sie damit auch nur als Gebärmaschine für die Leute dient, die eigentlich kein Kind bekommen können."
Das Wohlergehen, das sich für die adoptierenden Eltern ergibt, weil sie nun endlich ein Kind bekommen haben, ist drecksschnurzpiepenrotzegal.
Es interessiert einzig und allein, ob und wann bei den kolliedierenden Interessen von Würde und Freiheit der Schwangeren und Würde und Leben des ungeborenen Kindes, eine Adoption die geeignete Auflösung des Konfliktes ist. Besonders daran ist noch, dass die Schwangere eigentlich eine Schutzpflicht gegenüber dem Kind trifft, denn die eigenen Kinder hat man/frau/ zu schützen.
Deshalb kann es für manche Leute denkbar sein, dass Adoption in Anbetracht dessen, dass die Freiheit der Schwangeren dann meistens nur bis zum Ende der Schwangerschaft in Mitleidenschaft gezogen wird, aber gleichzeitig dem Leben des Kindes voll genügt, die Schutzpflicht der Schwangeren gegenüber dem eigenen Kind dazu führt, dass ihr die Lösung Adoption zugemutet werden kann.
"Das Leben der Kinder interessiert doch dabei gar keinen - oder warum sollte das Leben des ungeboren Kindes "mehr" (denn es muss ja gerettet werden) wert sein, als das Herz Kranke Kind (das ja deine Meinung ruhig sterben kann, bevor eine Frau "gezwungen" wird, ein Kind auszutragen)"
Gegenüber diesem anderen Kind trifft die Schwangere aber keinerlei besondere Schutzpflicht. Deswegen kann ihr hinsichtlich des Schutzes dieses Kindes ihr erheblich weniger zugemutet werden als hinsichtlich des Schutzes des eigenen Kindes. Deshalb kann man da ein anderes Ergebnis haben.
Ferner würde das "Trags aus, damit wir die Organe ernten können" neben der erzwungenen Schwangerschaft eine erzwungene Organspende eines nichteinwilligungsfähigen Menschen und ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (die Schwangere will sich ja hypothetisch nicht auf das Austragen und Organspenden einlassen) bedeuten. Das alleine reicht bereits vollkommen, um diese Option zu verwerfen, unabhängig davon, obs der Schwangeren zumutbar wäre oder nicht.
"Also geht es dabei gar nicht um die Rettung der "Kinder" - wie schon sagst-
"Es kommt nur nicht aufs Ergebnis an, sondern was man unterwegs tut oder nicht tut.""
Sorry, für das verrutschte "nur", eigentlich hätte da stehen müssen "Es kommt nicht nur aufs Ergebnis an, sondern was man unterwegs tut oder nicht tut.".
Ich bin für die Rettung sowohl des ungeborenen Kindes ohne oder mit Lunge als auch für die Rettung des geborenen Kindes mit Herzfehler.
Das ungeborene Kind mit Lunge kann gerettet werden, wenn die Schwangere dazu gebracht werden kann, nicht abzutreiben. Da sie durch Abtreibung eine Tat begeht und gleichzeitig eine Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Kind hat, könnte vielleicht unter gewissen Umständen in Frage kommen, der Schwangeren eine Pflicht zum Austragen aufzuerlegen, denn damit ist das Leben zu retten und ihr ist es vielleicht zumutbar.
Das ungeborene Kind ohne Lunge kann nicht gerettet werden. Da hilfts dann auch nichts mehr, die Schwangere mit der Gesetzeskeule zu malträtieren.
Das geborene Kind mit Herzfehler kann gerettet werden, wenn die Schwangere mit lungenlosen Kind dazu gebracht werden kann, nicht abzutreiben und die Einwilligung zur Organentnahme zu erteilen. Ersteres ist mit der Gesetzeskeule nur schwer zu rechtfertigen, da sie wie gesagt gegenüber dem Kind mit Herzfehler keine Schutzpflicht hat, letzteres gesetzlich gegen ihren Willen zu erzwingen ist mit GG1 Abs.1 absolut unvereinbar.
Also was redest du, das Leben der Kinder sei mir egal? Ich schaue, was das Leben der Kinder bedroht, ich schaue, wie man mit der Gesetzeskeule da eventuell Abhilfe schaffen kann und ich überlege mir, ob man die Gesetzeskeule überhaupt schwingen darf; da letzteres im Fall 1 und 3 aber vollkommen unterschiedlich zu werten ist, komme ich zu dem Schluss, dass selbst wenn man in Fall 1 die Gesetzeskeule nutzt, das noch lange noch nicht heißt, dass man das in Fall 3 auch tun sollte.
Aber keine Sorge, jetzt verkomplizierst du den Fall gleich wieder, nur damit am Ende deine Meinung, mir sei das Leben der Kinder egal, bestätigt wird.
Die Realität ist einfach, manchmal kann und darf man was machen, manchmal nicht, und wenn man was machen kann und darf, dann sollte man es, und wenn nicht, dann kann man sich den schrecklichen Zustand der Welt bedauernd mit einem Bier vor den Fernseher setzen oder sonstwas machen, das ist dann leider egal.