Bei all dem Geschwätz hier, wir am Ende die Wahrheit übrig bleiben und die heißt:


Kartenlegen ist kein geeignetes Mittel um die Zukunft zu erkennen!


Wer einem Kunden vormacht ihm mit Hilfe der Karten die Zukunft voraussagen zu können der steht mit dem Gesetz in Konflikt, weil er eine objektiv nicht erbringbare Leistung gegen Geld anbietet.


Schnappi2

  • Die Zukunft kann nicht aus den Karten vorher gesagt werden
    nicht mal die Gegenwart kriegen die Kartenleger richtig mit ..

Gut...
Du hast um Beweise in einem anderen Thread gebeten.
Du hast leider nur das rausgelesen, was Du lesen wolltest und bist auf Argumente nicht eingegangen.
Nennt man sowas diskussionsunfähig?


Nun bitte ich Dich darum:


Beweise Du doch nun bitte, das Kartenlegen kein geeignetes Mittel ist, um die Zukunft zu erkennen!


Keine Beispiele oder Vermutungen oder Spekulationen!
Nun bist Du dran mit den Beweisen!

Ich habe noch nie bei einer Line angerufen
deshalb kann ich nur zu dem Stellung nehmen was ich im Esoterik-Fernsehen sehe.
Ist das nicht grauenhaft!
Die wurschteln in der zukunft der leute rum als wüssten sie alles. Tatsächlich kann man mit Kartenlegen nicht mal was vernünftiges über die Person und deren Gegenwart rausfinden.
Oder habt ihr schon mal ein Einstellungsgespräch bei einer Kartenlegerin gehabt. Im allegmeinene macht das der Personalchef etc. und nicht eine Kartenlegerin.
Denkt mal darüber nach!


Zurück zum fernsehen. Wenn die Leute nicht so spuren, wie es die Hellseher wollen, dan nwerden sie pampig oder unterbrechen das gespräch. Warum? weil sie nur unsichere ängtsliche menschen in die Enge treiben wollen mit einer Fähigkiet die sie nicht haben.


Schnappi und autrich haben völlig recht. Das is t Volksverdummung

Aileen,
Schnappi ist das Krokodil von Autriche!


(Gab da mal son Kinderlied.... Schnappi... trälla...) :D

Und wie ist das Gesetz formuliert, das klar zeigt dass
es Ärger gibt wenn jemand so tut als würde er die Zukunft kennen:


Der bisherige 306 BGB über die Unmöglichkeit der Leistung ist jetzt 275 BGB.
Der wichtigste Kommentar zum BGB, der "Palandt" (62. Auflage, 2003) schreibt dazu ( 275 BGB Randnummer 14):


  1. Objektive Unmöglichkeit. Sie liegt vor, wenn die Leistung von niemanden ... erbracht werden kann. Unmöglichkeit ist gleichbedeutend mit genereller Unerfüllbarkeit.
    a) "Naturgesetzliche Unmöglichkeit. Die Leistung ist unmöglich, wenn sie nach Naturgesetz oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann.


Hellsehen oder Kartenlegen, generell der Blick in die Zukunft ist eine objektiv nicht erbringbare Leistung.


Leute lasst euch euer Geld zurück geben!

Die Zukunft kann nicht aus den Karten vorher gesagt werden
nicht mal die Gegenwart kriegen die Kartenleger richtig mit ..