Hallo,ich wollte es mal hier versuchen,weil ich nicht weiß was ich tun soll. ich bin 13 und bin seit 6 Monaten mit meinem Freund zusammen,der 18 ist! Wir hatten nie Probleme wegen unseres Alters,weil ich eigentlich sowohl äußerlich auch innerlich schon ziemlich reif bin. Jetzt meinte eine Freundin,dass er mich zu sich einladen will und mit mir schlafen will. Eigentlich ist er nicht so...Er hatte zwar schon Sex,aber er sagte immer,dass es schrecklich war und das er froh íst,dass ich auch damit warten will. Ich könnte mir echt vorstellen mit ihm zu schlafen,aber ich hätte danach andauernd Angst,vielleicht schwanger zu sein..Außerdem habe ich auch Angst, wie es sein wird,weil ich ja auch Jungfrau bin. Ich habe auch schon mit meiner Cousine geredet, die 1 jahr jünger ist als er und sie meinte die ganze Zeit nur,dass das verboten und so ist! Jetzt würde ich gerne mal die Meinung von Frauen hier hören.
Liebe Grüße
Ina

Rechtliche Sichtweise
Rechtlich betrachtet ist das Ganze tatsächlich bedenklich. Dazu ist der 182 StGB auszulegen. Hier heißt es: "(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt(...)".
Ermittelst du den Wortlaut, wirst du an dem Wort "missbraucht" hängen bleiben, denn er ist schließlich dein Freund und wenn ihr Sex miteinander haben solltet "missbraucht" er dich ja nicht in dem Sinne. Gehst du jedoch systematisch vor und betrachtest außerdem Absatz 3 des 182, wirst du feststellen, dass hier gesagt wird:"(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
(...)
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Es wird im Absatz 3 darauf abgestellt, dass dem "Opfer" die Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung fehlt, welche du dem Gesetz nach erst mit 16 Jahren erlangt hast.
Der Paragraph lässt gesamt betrachtet darauf schließen, dass auch im Absatz 1, der dich und deinen Freund betreffen würde, im Zweifelsfall deine fehlende sexuelle Selbsbestimmung eine Rolle spielen würde, sollte es jemals zum Prozess kommen. Was euch jedoch zugute kommen sollte, ist die Tatsache dass die Tat nur auf Antrag verfolgt wird (d.h. sollten z.B. deine Eltern Anzeige erstatten) und dass von einer Strafe abgesehen werden kann, wenn du vor dem Gericht erklärst dass du damit einverstanden warst.


Also es ist nicht grundsätzlich so, dass dein Freund sofort Angst haben muss bestraft zu werden wenn er mit dir schlafen sollte, allerdings ist es auch nicht völlig unbedenklich wie oben beschrieben.


Nachtrag: Gerade erst richtig gelesen, dass du 13 bist. Mit 13 bist du noch im sog. "Schutzalter" und damit rechtlich noch ein Kind, daher greift in diesem Fall nicht der 182 sondern der 176 (1): "(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft." Das ist hier eindeutig, dein Freund würde sich strafbar machen. Bliebe nur zu hoffen, dass niemand darauf aufmerksam wird und ihn anzeigt. Das würde ich persönlich nicht riskieren, vor allem weil du ja eigentlich keinen Sex willst. Wartet wenigstens bis du 14 bist, dann greift rechtlich gesehen das was ich oben beschrieben hab.


Mal ein persönlicher Standpunkt: Wenn du Angst davor hast, mit ihm Sex zu haben, dann lass es. Es ist auch egal wovor genau du nun Angst hast, ob Schwangerschaft, Schmerzen oder sonst was.. Lass es einfach, bis du dir selber sicher bist. Wenn er dich liebt, wird er auf dich warten, wenn nicht war es nicht der Richtige. Hört sich vielleicht hart an, aber ich verstehe sowieso nicht wieso heutzutage alle 13-jährigen meinen Sex haben zu müssen. Das ist wirklich kein persönlicher Angriff, aber die Gesellschaft setzt mittlerweile so seltsame Maßstäbe was viele Dinge angeht, da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
Wenn du dir ganz sicher bist, dass du es willst, dann tu es. Aber sei dir darüber im Klaren, dass du 1. rechtlich nicht 100% abgesichert bist und 2. persönlich noch viel wichtiger, dein erstes Mal nie Rückgängig machen kannst. Sei dir sicher mit wem du es erleben willst und wann. Du wirst selber wissen wann du bereit dazu bist, und solange du dieses Gefühl nicht hast kann ich dir nur raten es sein zu lassen.


Sorry, dass der Beitrag so lang geworden ist, Juristen reden halt gerne übers Gesetz. :D Alles Gute und viele Grüße!

    springbreak3

    Danke
    Danke, stimmt ja aber ich will das erste mal mit ihm haben... Aber vielleicht noch nicht jetzt! trotzdem vielen Dank !

    Haha
    Mit Barbies spiele ich seit Jahren nicht mehr :-D