• Recht & Unrecht
  • Elterngeld, Elternzeit, Anträge und große Verwirrung :FOU:

Hallo ihr,


Ich bin in der 23 SSW und setze mich grade mal intensiver mit dem Thema Elterngeld und Elternzeit auseinander..Ich habe auch schon den besten Freund Google bemüht, aber das wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. :???:
Mein Freund lebt zur zeit noch in einer eigenen Wohnung, er hat die Vaterschaft anerkant und wir teilen uns das Sorgerecht. Das er Unterhalt für das Kind zahlt ist für ihn selbstverständlich.


So weit, so gut ...
-Ich würde gerne 3 Jahre in Elternzeit gehen, das Elterngeld steht mir aber ja maximal für 24 Monate zu.
Welche Gelder bekomme ich danach? Ich kann ja nicht von Kindergeld und 150 Betreuungsgeld leben.
Muss ich ALG 1 oder ALG 2 beantragen?


- Mein Freund würde nach der Geburt auch gerne für 2 Monate in Elternzeit gehen, kann ich trotzdem die lange Zeit zu Hause bleiben? (Mein Freund und ich suchen zur Zeit in gemeinsame, größere Wohnung.)


- Mein Arbeitsvertrag läuft während des Mutterschutzes aus (ET.: 11.10, letzter Tag im Vertrag: 09.11). Wo muss ich den Antrag für Elternzeit stellen? Eigentlich ja bei meinem AG, aber wer ist das wenn ich nicht mehr arbeite? Das Amt?


-Ist es möglich, dass ich das Elterngeld so beantrage, dass es erst nach dem MuSchu beginnt? Ansonsten würden mir ja 2 Monate davon flöten gehen in denen ich eh Mutterschaftsgeld bekomme..


Ich hoffe das euch meine Fragen nicht verwirren und ihr mir vllt die eine oder andere Frage beantworten könnt. :super:

Arbeitsvertrag endet
demzufolge soltest Du ja in Verbindung mit der AA sein. An diese richtest Du auch deinen Elternzeitwunsch.
Ja, Dein Freund kann auch mit Dir zusammen in Elternzeit sein.
ALG1 kannst Du nur bekommen, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung sehst, wenn du aber gleichzeitig Elternzeit machen willst, kannst Du nur im Rahmen einer teilzeitstelle ALG1 beziehen und musst Dich demenstprechend bewerben.
ALG2 - kommt auf Eure Verdienste an.
Elterngeld wird sowieso mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, insofern geht es "flöten".
Aber lies doch mal den Ratgeber:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit-2013,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf