wer kennst sich damit aus? Werden ab Beginn MuSchu die Leiszungen gestrichen? Wie ist gas mit der Krankenkasse während dessen? Was ist, wenn man Elternzeit machen möchte?
Danke!
wer kennst sich damit aus? Werden ab Beginn MuSchu die Leiszungen gestrichen? Wie ist gas mit der Krankenkasse während dessen? Was ist, wenn man Elternzeit machen möchte?
Danke!
Hallo!
Wenn du bis zu Beginn des Mutterschutzes dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, hast du auch Anspruch auf die Leistungen bis dahin. Sag aber deinem Vermittler Bescheid, weil du ja nun nicht mehr für jede Tätigkeit geeignet bist.
Dann hast du auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Ob sie dich danach weiterversichern, musst du mal bei deiner Krankenkasse erfragen. (Für mich ist es besser, ich geh dann zu meinem Mann in die Familienversicherung - da sind auch alle Kinder mit drin)
Wenn du während der Elternzeit arbeiten kannst, kannst du dir aussuchen, ob du lieber Elterngeld oder das Arbeitslosengeld haben möchtest. Dazu musst du aber auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und darüber einen Nachweis bringen. (Erst sagen, ich kann arbeiten und wenns dann zum Vertrag kommt sagen, es geht doch nicht, klappt nicht...)
Ich steh dem Arbeitsmarkt dann nicht mehr zur Verfügung, weshalb ich die 300 Euro Elterngeld bekomme. Die darauffolgenden 2 Jahre werden wieder karg, weil die Kinder hier bei uns erst mit 3 Jahren im Kiga genommen werden, werde ich bis dahin daheim bleiben müssen.
Liebe Grüße
Diane