Hallo zusammen,
ich weiß, das gehört hier nicht wirklich hin, aber ich möchte gerne wissen, was ihr in dem Fall machen würdet: Habe eine DVD versteigert. Ich habe im Angebot geschrieben, dass die DVD gebraucht ist, aber einwandfrei abgespielt werden kann. Ich habe die DVD selber von einer Freundin bekommen (gebraucht), habe den Film geguckt (2x auf unterschiedlichen Playern) und ihn dann über Ebay verkauft, weil der Film mir nicht zusagte. Nun sagt der Käufer, dass die DVD bei seinem alten DVD-Player nicht funktioniert, er denkt es liegt an den Kratzern. Er will jetzt einen Teil seines Geldes zurück und die DVD behalten. Was soll ich jetzt machen? Die DVD funtionierte ja.
Ich bitte um einen guten Rat von euch Bald-Mamis (hoffe ich gehöre bald auch dazu :-)
OT - Probleme mit Ebay
Hallo!
Hast du die Klausel drin gehabt, dass du Privatverkäufer(in) bist und von daher keine Garantie auf die Ware gibst?
Liebe Grüße
Diane
:???:
***wenn sie so beschrieben bei Dir auch versteigert wurde, kann er als Käufer eigentlich NICHTS machen.***
Die DVD wurde aber als "gebraucht, aber einfandfrei abspielbar" verkauft und wenn da keine Klausel ist, die eine Garantie ausschließt, dann sollte sie genau so beim Kunden ankommen.
LG
Diane
...
Selbstverständlich habe ich die Standardklausel mit dazu geschrieben. Ich habe im Angebot geschrieben gebraucht, funtioniert einwandfrei. Ich habe nicht auf die einzelnen Kratzer hingewiesen, da ich es nicht für relevant hielt, da die DVD ja funtionierte. Er meint, er hätte dann nicht mitgeboten. Er verweist inzwischen schon auf die AGBs von Ebay, und sagt, dass ich einen defekten Artikel versendet habe. Ich sehe es eigentlich auch eher als Kulanz, wenn ich den Artikel zurücknehme. Will er aber nicht, da ich ihm mit Sicherheit nicht den Verkaufspreis plus 2xVersand zurücküberweise (das möchte er). Im Grunde hat er den Film ja dann für lau gesehen und könnte sich den auch schon kopiert haben. Bin da ziemlich misstrauisch. Habe ihm vorgeschlagen, das Geld abzgl. Ebayprovision zurück zu überweisen, wenn ich die DVD erhalten habe. Möchte er aber auch nicht. Ne negative Bewertung werde ich mir mit Sicherheit einhandeln. Aber ich möchte auf keinen Fall größe Probleme damit haben.
Oh man, bis jetzt lief ebay problemlos.
Aus Kulanz zurücknehmen,
das würde ich nicht machen. Das käm ja einem Schuldeingeständnis gleich.
Auf jeden Fall würde ich das so bei Ebay melden (auch deine Befürchtung, dass die DVD vielleicht schon kopiert wurde...), auch wenn Ebay nicht viel machen wird.
Hab mitgekriegt, dass man als Verkäufer nicht mehr negativ bewerten kann (ja, hab lang nix mehr verkauft...), vielleicht ist ne neutrale Bewertung möglich.
Du wirst sicher ne negative bekommen, da hast du recht. Kannst dann im Grunde nur deine Richtigstellung drunterschreiben.
Liebe Grüße
Diane