besonders was die Rechte eines Arbeitgebers angeht?
Ist hier jemand fit im Arbeitsrecht
.
Falls Du noch Hilfe brauchst...kannst mir auch ne PN schicken
Ok, folgendes
mich würde mal interessieren, ob bei folgendem Sachverhalt eine Kündigung ausgesprochen werden kann, oder ob eine Abmahnung folgen muß.
Ein Mitarbeiter (kleiner Betrieb, er ist der einzige Angestellte) kauft Betriebsmaterial beim Großhändler. Wo er gleich schon mal dort ist, kauft er sich auch gleich noch etwas privates (kein riesiger Warenwert - Wert so um die 50 Euro). Die Ware nahm er im Beisein eines Sub-Unternehmers, der sporadisch für die Firma arbeitet, entgegen.
Die Rechnung erhält die Firma, der Mitarbeiter gibt den Kauf nicht dem Betrieb an.
Es ist auch zu erwähnen, daß dies bereits zum wiederholten Male vorgekommen ist, nur nie abgemahnt wurde.
Bislang hat die Firma sich mit dem üblichen "Hopsa, hab ich vergessen" zähneknirschend zufrieden gegeben.
Irgendwann ist das Maß aber voll und es müssen Konsequenzen gezogen werden.
Im Net ist mir das Urteil Az. 22 Ca 8632/06 aufgefallen.
Greift dies auch in dem Fall oder beschränkt sich das eher auf den Rabatt, den der Angestellte "ausgenutzt" haben soll?
Wenn es möglich ist eine Kündigung auszusprechen, muß diese dann den gesetzlichen Fristen entsprechen oder kann sie sogar als außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden (schriftlich versteht sich).