Hallo!
Ich will am 1.Januar 2007,eine neue Stelle antreten!
Meine Kündigungsfrist,beträgt 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Wann muss ich spätestens kündigen?
MfG
Hallo!
Ich will am 1.Januar 2007,eine neue Stelle antreten!
Meine Kündigungsfrist,beträgt 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Wann muss ich spätestens kündigen?
MfG
Sie muss
spätestens am letzten septembertag vorliegen. aber eigentlich sind die gesetzl. kündigungsfristen für arbeitnehmer doch 4 wochen (622 BGB war des glaub ich)? wieso bei dir so lang???
gruß
td
Kündigung
Hallo td!
Meine 3 Monate kommen durch den BAT. Nach 5 jähriger Betriebszugehörigheit.
Also muss die Kündigung in der letzten Woche des September raus?
MfG
Nicht im normalen arbeitsverhältnis
dort hat man wie gesagt laut 622 des BGB eine Kündigungsfrist als AREBITNEHMER von 4 Wochen zum 15. des Folgemonats oder zum Monatsende. Der ARBEITGEBER muss sich nach der Betriebszugehörigkeit richten.
Kommt da aber auch auf Alter an (Nachteil für alle unter 27.
Wie es im öffentl. Dienst/ als Beamter ist - das weiß ich nicht.
Und ja, die Kündigung muss spätestens in der letzten Septemberwoche raus. Bedenke wenn du es per Post versendest, das du 1-2 Tage zurechnest, denn sie zählt erst dann, wenn der Arbeitgeber sie erhalten hat. Am besten per einschreiben mit Rückschein oder persönlich abgeben - dann biste auf der sicheren Seite.
LG
Karina
Wenn
...du deine Kündigung mit der Post verschicken mußt, rate ich dir es mit "Rückschein -persönlich-" zu machen. So weißt Du genau das die Kündigung auch angekommen ist. Kostet allerdings ein paar Euro.
L.G.
Diese frist...
...sowie der termin gilt nur für die arbeitgeberkündigung. für arbeitnehmer gilt kündigungsfrist 4 wochen, termin monatsletzter.somit kündigung ende november.
lg, m
Jeder Zeit
Hallo Schmatzer,
du kannst jeder Zeit kündigen. Arbeitnehmer sind an keine Fristen gebunden. Diese gelten nur für den Arbeitgeber. Es ist jedoch deinem Arbeitgeber gegenüber nur fair, wenn du ca. 4 Wochen vorher kündigst bzw. einen Aufhebungsvertrag schließt. Wenn du kündigst, kannst du dort nie wieder arbeiten - deshalb lieber Aufhebungsvertrag. Und nicht eher kündigen bzw. Aufhebungsvertrag schließen, bevor du den neuen Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben in der Hand hast!!!
Das ist mein Wissen als ehrenamtliche Arbeitsrichterin.
Lieben Gruß!
Das stimmt doch nicht...
...natürlich muss sich auch der an an fristen halten!!! steht im gesetz - und das ist mein wissen als hauptberufliche juristin!
Das stimmt so nicht!
Du kannst in jedem Unternehmen arbeiten, in dem du schon mal gekündigt habe. Entscheidend ist, ob der alte Arbeitgeber dich wieder einstellt.
Laurel
Kündigungsfristen
Hallo!
Am 1.Januar 2007 beginne ich ein neues Arbeitsverhältnis.
Ich habe von 1998 bis 2001 eine Ausbildung in der Uniklinik FFM gemacht.
In diesem Haus wurde ich dann,nach efolgreichen
Abschluß angestellt.
Nun habe ich 5 Jahre als Angestellter hinter mir.
Dadurch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Meine Frage ist,ob die Ausbildungsjahre,in die Betriebszugehörigkeit mitgerechnet werden.
Und sich damit meine Kündigungsfrist auf 4.Monate erhöht!
MfG