Hallo...
Ich habe mal eine frage. Ich und mein mann sind 4 jahre verheiratet. Er verdient fast 1400 netto und dazu bekommen wir kindergeld. Wir wohnen in einem randgebiet und da kosten wohnungen echt viel. aber wir müssen hier wohnen bleiben wegen seiner arbeit.somit zahlen wir 600 euro miete und haben auch ein auto damit er zur arbeit kommt.
Ich verdiene nichts...haben wir vielleicht chance unterstützung von irgendwo herzubekommen?
lg
Frage
...
Arbeitsamt bei uns zahlt für Eltern mit Kind soviel weiter bis man auf 1600 euro ist.Hab aber auch schon gehört das es in Bayern nur bis 1400 euro ist.Würd mich da einfach mal informieren.
lg
Das ist völliger quatsch...
geh aufs amt.. da kannste entweder begleitend hartz4 beantragen, oder du kannst nen kindergeldzuschlag beantragen (den bekommen Eltern, wo eienr arbeitet, die zwar von dem Verdienst deren Unterhalt, aber nicht den Unterhalt des Kindes bestreiten können!!) ich glaub das sind zusätzlich 120uro pro Kind udn die haben oder nicht haben ist schon was wie ich finde) Beides geht nicht, deswegen würd ich mich beraten lassen, was mehr ist.
Oder ihr könnt Wohngeld beantragen (im Rathaus)... da gibts dann nen zuschuss für die Miete...
Was ich noch vergessen habe...
diese Stöätze sind in Deutschland alle gleich:
pro Erwachsenen ist bei Hartz4 345 pro Monat vorgesehen und fürs Kind (bis 14jahre) 207 pro Monat (nur für den Lebensunterhalt) zusätzlich kommen da noch Mietkosten (gibts auch nen bestimmten Satz für 3 personen) wenn das Gehalt darunter liegt, wird aufstockend Hartz4 gezahlt.
Wenn das Gehalt ungefähr gleich ist, würd ich den Kindergeldzuschuss beantragen...
ansonsten eben bei der Wohngeldstelle erkundigen.. ich glaub Kidnergeldzuschuss udn Wohngeld geht gleichzeitig, aber vorher lieber nochmal fragen, bin mir nicht sicher!
Sorry sonnenkind
aber mein mann verdient das gleich und wir bekommen nichts dazu.
wir haben den antrag zwei mal gestellt und er wurde abgelehnt.
Ich glaube...
das ist auch kein hart4 sonder arbeitslosengeld 2 was man beantragen muss.Hart4 ist für Langzeit/arbeitslose ... arbeitssuchende ... und ALG2 ist wie das frühere Sozialamt und die Unterstützen Eltern mit dem,was oben geschrieben wurde. 207 fürs kind und für erwachsenen so und so viel... Ihr MÜSST einen gewissen Satz zum leben haben.Und den gleichen die bei ALG2 aus ...
Wenn ihr alg2 bekommen solltet,sagen die evt. das die Miete für 3 Personen zu hoch und ihr euch was anderes suchen müsst,TROTZ seiner Arbeit.Das kann passieren.Weiss ich aber nicht genau.Die übernehmen ja die hälfte Miete (evt.) und nebenkosten glaub ich.Ach wat weiss ich ... 1400 + KGe ist nicht grade viel bei 600 eus Miete - dazu kommt sicher noch eiiiiiiniges mehr und dann müsst ihr auch noch essen .. hm :/ *schulternzuck* Frag mal nach
Rina
Grrrrr*
Meine natürlich Hartz4 - sorry für mein misserables Deutsch.
Hoffe ihr versteht mich :fou: Meine Augen hängen auf halb sieben 12 *ggg*
Das ist nicht so einfach
ich habe mal beim Arbeitsamt gearbeitet, allerdings noch vor der Alg2/Hartz4 Zeit. Es war häufig so, dass jemand gesagt hat derunder verdient genau so viel, warum bekomm ich weniger. Da gibt es sehr viele Berechnungsgrundlagen, der eine hat noch andere zusätzliche Einkünfte, längere Versucherungezeiten, was auch immer.
Man kann das einfach nicht so schnell über einen Kamm scheren.
Somit: Auf jeden Fall versuchen!
lg
Stefanie
Hartz4/Alg2 ist das selbe ^^
also.. Kindergeld gilt als "Verdienst bzw.Einkommen", Unterhalt (falls man ein Kind hat von einem anderen Mann und dafür von dem Unterhalt bezieht) gilt auch als Einkommen.. das wird alles von den Sätzen abgezogen.. ich nehme an, ihr habt nicht nur eine Ablehnung bekommen, sondern auch einen Berechnungsbogen.. daraus konnte man ja erkennen, wo ihr was zuviel habt.. denn rein vom Verdienst her, würde euch das alg2 zustehen..
und das was ich aufgeschrieben habe, sind bundesweite Regelsätze.. das kannste auf der Homepage der ArGe gerne nachlesen.. ;)
Es gibt im Internet
alg2-rechner... gebt das einfach mal in google ein... da gibt man bundesland un alle nötigen daten ein und der berechnet dann online ob und was einem zusteht...
Hier der besagte rechner
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
(bindestrich nur bei