Moin zusammen,
wie vielen von Euch ja bekannt ist, steht an den Bahnübergängen immer das Schild”Bei geschlossener Schranke, bitte Motor ausstellen “ Da es ja als Bitte formuliert wurde und nicht als Aufforderung, nun meine Frage, ob es als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, wenn ich meinen Motor trotzdem weiter laufen lasse? In der Praxis mache ich es auch, der läuft durch, und speziell wenn er noch kalt ist oder mir noch kalt ist oder eben im Sommer , wenn ich die Klimaanlage laufen lasse. Das nervige Start-Stopp habe ich natürlich manuell ausgestellt. Etwas extra spielen mit dem Gas im Stand; kein Vollgas ist natürlich verboten. Etwas mehr Standgas gebe ich schon, als Leerlaufdrehzahl, bekommt auch meistens keiner mit, weil kein Aufheulen des Motors , sondern nur gleichmäßIge, höhere Drehzahl. Stellt Ihr den Motor immer aus, an geschlossenen Bahnschranken, im Stau läuft er ja auch meistens durch? Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Sailor