Vielleicht kann mir jemand helfen bzw. jemand kennt sich aus ...
Folgendes : Mein Mann und ich haben uns eine Küche gekauft für 10.000 ...
Beim ersten Aufbau wurden von uns 7000 angezahlt beim zweiten Termin haben wir nichts gezahlt , weil ein Elektrogerät ( Wärmeschublade) gefehlt hat , dass war auch kein Problem hiess es denn sie mussten ja noch einmal kommen , weil jedes mal etwas gefehlt oder falsch ausgemessen war !!!
Beim dritten und eigentlichem letzten Termin fehlte die Glasplatte die auf die Fliesen monriert wird , weil diese Falsch ausgemessen wurde von dem Handwerker !
Also ein vierter Termin ! Beim letzten Termin haben wir ihm nur 2500 statt 3000 gezahlt , also 500 abgezogen !!
Weil, er einen Verzug von 6 Wochen hatte und nicht zu dem Termin die Küche fertig eingebaut hat ...
Wir mussten unsere Hochzeit verschieben von Sep/12 auf Okt/12 , wir konnten nicht in unsere Wohnung einziehen somit haben wir 2 Monate Miete gezahlt ohne darin zu wohnen , wir konnten die Küche nicht fertig einrichten , dass heisst Esstisch Stühle mussten weiterhin im Lager des Kaufhauses lagern ( extra kosten ! )
Im Feb/12 kam eine Mahnung obwohl wir davor schon telefoniert hatten und ihm erklärt haben warum wir den Restbetrag von 500 nicht zahlen !
Wenn , ich zusammen rechne was uns für Kosten entstanden sind ( 2500 ) dadurch sind es das 5- fache von dem was noch offen steht !!!
Zudem muss ich erwähnen das er Küchen nur einbaut , wenn man voll zahlt ohne finanzierung , weil er die MwSt weglässt ...!!!
Vor ein paar Tagen kam ein Schreiben das wir sofort zahlen sollen ansonsten gebe er es an die Rechtsabteilung weiter !
Für uns ist klar das wir auch zum Anwalt gehen werden so gesehen sind wir auch auf unseren kosten sitzen geblieben musste mur jedesmal Urlaub nehmen , weil diese die Küche zum eigentlichen Termin nicht fertig eingebaut haben. Das sind 4 Urlaubstage die ich nehmen musdte und jedes mal für nichts :twisted:
Welche Rechte haben wir ?


Lg

Es sind hier zwei unterschiedliche Dinge zu beachten
Der Kauf der Küche ist ein kaufvertrag. Da stehen euch bei Mängel, Nachbesserung (nach 2x ist Schluß damit), Minderung und Rücktritt vom Kaufvertrag zu. Der Einbau ist ein Werkvertrag, auch hier stehen euch Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und vor allem Schdenersatz zu.


Also keine Panik, ihr solltet auf der sicheren Seite sein. Wichtig ist dass man solche Sachen immer schriftlich macht. Schreibt ihm doch einfach zurück warum ihr nicht alles zahlt und macht auch gleich die Gegenrechnung auf.