hab mir eine couch auf raten gekauft bei einem bekannten versandhaus.hatte nun letzten monat vergessen das geld zu überweisen und ne mahnung bekommen.bis dahin alles verständlich.nur in der mahnung stand die gebühr UND ein rückstandbetrag.wovon der rückstandbetrag sein sollte oder von welcher zeit-keine spur!
hab dann mal angerufen und nachgefragt.die am telefon sagte mir es sei von eine rechnung von ende 2006(sprich schon anderthalb jahre her)und ich müßte jetzt die 10euro mit überweisen.hab ich erstmal gesagt,dass ich das nicht versteh und warum ich damals keine mahnung bekommen habe.und sie meinte bei so geringen beträgen,schreiben die keine mahnungen.
hab dann auch erstmal drum gebeten,dass ich das gerne schriftlich hätte,weil so kann sie mir ja viel erzählen.
nun meine frage,wenn es wirklich so sein sollte,muss ich nach anderthalb jahren da wirklich noch nachzahlen oder bin ich dazu nicht mehr verpflichtet?
bye mutzel

Ich hab
nie geschrieben,dass ich es vergessen habe!nach so langer zeit kann man viel behaupten und als großes versandhaus,kann ich mir nicht vorstellen,dass sie sich nicht melden,wenn ihnen geld fehlt.

    4 Tage später

    Das ist ja der hammer
    ich habe heute auch so ein schreiben bekommen und zwar inkasso von baur versand .
    eine rechnung von 145 euro die im jahr 2006 gewesen sein soll .
    das komische baur hat mich im dezember 2007 beliefert ,wo die doch normal zu machen wenn noch was offen ist .


    wir haben heute beim dem inkasso büro angerufen . die dürfen nicht sagen was offen ist oder um was es sich handelt ? wenn müßten wir es anfordern , haben wir auch gleich gemacht .


    mal schauen ,denn das ist schon allerhand ...

    cathy_12565063

    Logisch
    Natürlich darf das Versandhaus das.
    Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
    Ich würde an deiner Stelle dort nochmals anrufen und um eine aktualisierte Rechnung bitten.
    Vielleicht kannst du dann die offene Position erkennen.


    Da das Versandhaus dich damit in Verzug gesetzt hat, ist es möglich, dass du - auch wenn der Betrag niedrig ist - Mahnbescheid beantragen. Das sind widerrum Kosten.
    Deshalb, sieh dir die REchnung an und dann entscheide, ob du dich auf ein Mahnverfahren einlassen möchtest.
    Gruß