Guten Abend, mein Bruder bekam vergangene Woche Post vom Ordnungsamt, daß er sich dort melden sollte, er tat es und man sagte ihm das unser gemeinsammer leiblicher Vater vertorben sei und er die Kosten für die Beerdigung tragen soll!(unser Vater hat uns verlassen als wir 3 u. 6 Jahre alt waren, er hat unsere Mutter geschlagen und uns auch, Unterhalt hat er auch kein einziges mal gezahlt für uns und wir sind jetzt beide um die 30 jahre, warum sollten wir für so einen Zahlen?
wir werden erst mal das Erbe ausschlagen, ich weiss aber nicht ob man dann die Bestattung noch Tragen muss?Bitte um eure Hilfe, denn wir können das Geld nicht so einfach auftreiben. Danke
Bestattungskosten???
Bestattungskosten
meine mam ist 2005 gestorben ich hatte aber kontakt zu ihr nur das hat nichts zu sagen.bei mir war es so das ich dafür unterschreiben musste das meine mutter überhaupt beerdigt werden durfte und da ich das unterschreiben musste musste ich auch die bestattungskosten tragen in meinem fall waren das 522.hat euer vater den noch andere angehörige gehabt oder war neu verheiratet wenn ja müsste normal seine neue frau die kosten tragen. oder geht ihr beiden arbeiten? wenn nein könnt ihr auch beim zuständigen sozialamt ein antrag auf beerdigungkosten stellen das muss dann nur sehr schnell passieren.
hoffe dir bzw. euch etwas geholfen zu haben.
Ja, du musst zahlen
Ich habe mich mal damit ausführlichst beschäftigt und kann sagen: Ja, du musst zahlen. Zumindest erstmal.
Dabei ist es zunächst vollkommen unabhängig, wer Erbe ist.
Beerdigungs- und damit kostenpflichtig sind nach den entsprechenden Landesgesetzen die nächsten Angehörigen, also insbesondere auch die Kinder.
Die Kinder müssen dabei auch dann zahlen, wenn sie schon seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr hatten und selbst, wenn der Vater nie Unterhalt gezahlt hat. Lediglich in ganz besonderen Ausnahmefällen - so die Rechtsprechung - kann ausnahmsweise diese Kostenpflicht entfallen. Da geht es aber um Sachen wie schwere Misshandlungen, sexuellen Missbrauch etc, was aber bei Euch ja nicht gegeben ist.
Sieh es mal so: Hätte es Deinen Vater nicht gegeben, wärst Du gar nicht auf der Welt. Und selbst wenn er sich nie um Euch gekümmert hat, ändert dies daran nichts.
Also: Zunächst einmal steht Ihr in der Kostenpflicht.
Was jetzt, wenn Ihr das Geld nicht habt?
Erstens haben die Bestattungspflichtigen einen Anspruch gegen mögliche Erben. D.h. zunächst müsst Ihr das Geld für die Beerdigung zahlen, könnt es Euch aber dann bei den Erben zurückholen. Meistens klappt das in der Praxis aber nicht, weil in diesen Fällen eben die Bestattungspflichtigen und die Erben meist diesselben sind.
Zweitens kann man mit dem Ordnungsamt Ratenzahlung vereinbaren.
Wenn Euch das auch nicht möglich ist, kann ferner beim zuständigen Sozialamt die Übernahme der Beerdigungskosten beantragt werden. Jetzt weiß ich allerdings nicht mehr, welches Sozialamt zuständig war. Entweder das, wo Ihr wohnt, oder das, wo der Vater gestorben ist. Im Zweifelsfall einfach bei beiden beantragen. Und das muss bald geschehen, weil ansonsten der Anspruch verfällt - so jedenfalls die Rechtsprechung. Das geht aber nur, wenn es Euch auch bei Ratenzahlung nicht möglich ist, diese Kosten aufzubringen. Das dürfte nur der Fall sein, wenn Ihr ALGII oder Sozialhilfe kassiert.
Bestattungskosten???
Danke hat mir fürs erste sehr geholfen.