Bitte dringend um Ratschläge,Wohne seit 2 Jahren in einer Wohnung die mir beim Einzug als ruhige Wohnung vermietet wurde.Schon nach kurzer Zeit merkte ich,dass die Wohnung die Hölle ist was den Lärm betrifft.Seit 6 Monaten wohnen unter mir und seit 4 Wochen neben mir neue Nachbarn und ich bin mittlerweile nervlich am Ende.Der unter mir hat regelmäßig nachts mehrere Typen zu Besuch so dass an Schlaf nicht zu denken ist,am Tag dreht er die Musik so auf,dass einem der Kopf fast wegfliegt und viele andere Sachen.Der neue neben mir hat so ein lautes Organ,dass mein 13jähriger Sohn vor 12 Uhr nachts keine Ruhe mehr findet,obwohl ein Wohnzimmer dazwischenliegt,so schallt das durch die Wände.Die Wand zur Nachbarwohnung ist nicht dicker als 12 cm so dass ich keine Privatsphäre mehr habe.Habe einen Nachbarn der die Zustände bestätigen kann.Ich hatte dann schon einige Monate eine andere Wohnung gesucht und Anfang Juni hat sich ein Vermieter bei mir gemeldet der zum 1.8.eine Wohnung für mich hat die meinen Vorstellungen entsprach,sie sollte aber genau zum 1.8.vermietet werden.Dann habe ich meine Vermieterin angerufen,die sich gerade in Kroatien befand und ihr mitgeteilt dass ich kündigen möchte zum 1.8.und sie meinte ich sollte einen Nachmieter besorgen.Die Kündigung habe ich mit Datum vom 2.6. in ihren Briefkasten geworfen.Als sie zurück war habe ich am Telefon die Gründe für die Kündigung genannt und dass es hier unerträglich ist.Plötzlich fing sie dann an Blödsinn zu erzählen ich würde nicht putzen und lauter Lügen.Es waren mindestens 20 Leute hier,keiner hatte Interesse an der Wohnung.Sonntag rief sie mich an und sagte sie würde heute also Montagabend um 17.30 mit Interessenten kommen aber verlangte von mir dass ich kein Wort sage.Sie zeigte also der Frau die Wohnung machte den Küchenschrank auf um die Spülmaschinenanschlüsse zu zeigen die ich damals gekauft habe.Sie sagte dass morgen auch jemand kommt Mittwoch und Donnerstag auch .Habe dann gesagt sie solle die Termine vorher mit mir absprechen.Später ging mein Telefon und sie hatmich total fertiggemacht weil ein Wäscheständer in einem Kleinen Raum stand und ich das von den Terminen sagte.Außerdem sei ein Pappschild mit der Aufchrift zu vermieten sofort zu entfernen vom Balkon.Jetzt drohte sie mich bei der Arge anzuzeigen weil mein Freund angeblich bei mir wohnt.Meine Frage was kann sie mir bei dem vorzeitigen Auszug?Bekomme mit meinem Sohn Hartz 4.Sie meint ich habe zu Hause zu sein wenn sie mit jemand kommt.Muß ich mich jetzt so fertigmachen lassen?Bitte um Hilfe LG binama
Mietrecht
Also....
..... die Kündigungsfrist musst Du einhalten, also 3 Monate, wenn kein Zeitmietvertrag abgeschlossen wurde. Wenn ein Nachmieter vorhanden ist, kommst Du eher aus dem Mietvertrag. Allerdings ist die Frage, ob Deine Vermieterin die von Dir gestellen Nachmieter akzeptieren würde.
Wenn Du 1 oder 2 Monaten vor Mietende ausziehst und die Miete weiter zahlst, kann Deine Vermieterin nichts machen. Was denn auch? Jedoch kann sie nicht von Dir verlangen den Schlüssel VOR Mietende zu übergegen. Wenn Deine Wohnung bis zum 31.07. gemietet wurde, so lange behälst Du den Schlüssel. Auch wenn DU vorzeitig alle Schlüssel übergeben würdest, würde es nicht zu einer Fristlosen Kündigung bzw. deren Akzeptanz kommen. Die Kündigungsfrist läuft normal weiter. Ist auch m. M. nach irgendwo dem Vermieter gegenüber fair.... auch wenn Du eine d00fe Vermeiterin hast....
Die Besichtigungstermien darf Deine Vermeiterin nicht so oft sie möchte vereinbaren. Du musst nicht jeden Tag zu Hause sein, egal ob Hartz IV oder nicht.
"Wenn der Vermieter jedoch die Wohnung verkaufen oder weitervermieten will (z.B. weil Sie gekündigt haben), dann kann er von Ihnen verlangen, mit Käufern oder Nachmietern auch öfter in die Wohnung eingelassen zu werden. Aber auch dann darf er nicht jeden Tag auf der Matte stehen. Der Mieter kommt dann seinen Pflichten nach, wenn er dem Vermieter einmal wöchentlich während dreier Vormittagsstunden und nur in Eilfällen noch an einem weiteren Tag dem Vermieter Zutritt zur Wohnung gewährt (LG Kiel, WM 93, S. 52). Hier reicht es notfalls auch aus, wenn Sie Ihren Wohnungsschlüssel bei einem Nachbarn hinterlegen und den Vermieter davon informieren. Sie müssen bei der Wohnungsbesichtigung natürlich nicht selbst anwesend sein. Es reicht, wenn sich der Vermieter den Schlüssel beim Nachbarn abholen kann. Gefunden bei http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/beswarum.h-tm
Auf der anderen Seite sind viele Besichtigungen für Dich von Vorteil. Denn so kann eher ein Nachmieter gefunden werden.
Bei Deiner Vermieterin würde ich Dir ein Wohnugnsübergabeprotokoll samt Fotos empfehlen. Nur für den Fall, dass Deine Vermieterin nach der Wohnugnsübergabe Stress macht wegen Schönheitsreparaturen und an Deine Kaution, falls übergeben, will...
LG
Pluster
Nachtrag
Wenn Dein Freund wirklich mit in Deiner Wohnun wohnt und das Amt nach einer Anzeige Seitens Deiner Vermieterin Kleidung und Sachen des täglichen Gebrauchs von ihm finden, dann hast Du wirklich ein Problem....
Achtung
Der Kern des Problems ist doch eigentlich, zu welchem Zeitpunkt Du gekündigt hast.
Du hast am 02.06. die Kündigung eingeworfen. Ganz abgesehen davon, dass Du damit keinen Beweis für die Kündigung hast - Deine Vermieterin muss ja nur behaupten, nie was bekommen zu haben - besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Jeweils zum MonatsENDE!
Du hast am 02.06. gekündigt, dann fangen die 3 Monate ab dem 30.06. an zu zählen. Juli, August, September!
Dein Mietvertrag endet also zum 30.09.2006!
Wenn sich Dein Vermieterin auf eine früheren Kündigungstermin einlässt, hast Du Glück gehabt. Insofern würde ich alles tun, um nicht mit der Vermieterin in Streit zu geraten.
Bis zum 3. Werktag....
...kann / darf eine Kündigung eingehen. Also hier nicht 30.09. sondern 31.08.06.
Aber da die Kündigung nicht als Einschreiben versendet wurde, kann die Vermeiterin in der Tat sagen, dass sie nie etwas bekommen hat! Ich würde mir hier auf jeden Fall die Kündigung schriftlich bestätigen lassen....
Ups
richtig, dass mit den ersten 3. Werktagen hatte ich übersehen. Blick ins Gesetz wäre da hilfreich gewesen....
Okay, dann ist die Kündigung zum 31.08. wirksam.