Hallo,
habe mir eine neue Bluse gekauft. Als ich zu Hause war hab ich sie nochmal angehabt und gemerkt das ich sie doch nicht so toll finde. Bin in das Geschäft zurück und wollte mein Geld wieder haben. Die haben mir aber nur eine gutschrift ausgestellt. Ich finde es persönlich zwar nicht so schlimm mit der Guschrift aber wie sieht es denn gesetzlich aus?? Müsste ich nicht mein Geld zurück bekommen??
Vielleicht kann mir einer Helfen.
Geldrückgabe
Nicht unbedingt
aber man sollte immer beim kauf nachfragen wie das aussieht wenn man etwas umtauschen möchte
am besten ist natürlich wenn man sein geld zurück bekommt!
ich bin auch im einzelhandel tätig und wir bieten geldrückgabe , verrechnung oder gutscheinausstellung an- so sollte es sein
denn nur ein zufriedener kunde kehrt wieder.
lg
Viele Geschäfte
geben kein Geld zurück sondern tauschen die Ware aus oder geben Dir eine Gutschrift.
Das ist eine Strategie um zu sichern, das dieser Umsatz im Huas bleibt, würden sie Dir das Geld geben, könntest Du es ja wo anders ausgeben :-)
Es ist aber eher so sein wie candygirl schon schrieb.
Vertrag ist Vertrag
Du hast die Bluse gekauft, sie haben sie Dir verkauft, damit ist ein klarer Vertrag zustande gekommen.
Dass Du anschließend merkst, dass Dir die Bluse doch irgendwie nicht gefällt, ist erstmal Dein Problem. Der Laden ist nicht verpflichtet, sie wieder zurückzunehmen, oder Dir gar das Geld zurück zu zahlen. Wenn sie also eine Gutschrift gegeben haben, ist das reine Freundlichkeit.
Stimmt nicht...
Du hast 14 Tage Rückgaberercht. Egal weswegen...(solange du die Bluse nicht mutwillig auf irgendeine Art und Weise verunstaltet hast)
Viele Geschäfte schreiben auch an Ihren Kassen "RÜCKGABE INNERHALB VON 1 WOCHE" oder so.. damit wollen sie nur unwissende Kunden abschrecken, Waren umzutauschen.
Das ist aber nicht rechtens.
Definitiv hast du 14 Tage Rückgaberecht und darfst auch dein Geld zurück verlangen.
Wenn du willst such ich dir auch noch den dazu raus, aber wenn du bei google Rückgaberecht eingibst, müsstest du den relativ schenll finden
Gruß
Nicky
Stimmt nicht stimmt nicht...
denn das 14-tägige Rückgaberecht, eigentlich Widerrufsrecht gilt nur bei sogenannten Fernabsatzverträgen, also über I-Netz, Telefon, etc.
Darüberhinaus kann dem Kunden auch ein freiwillig vom Verkäufer in den AGB eingeräumtes Rückgaberecht zustehen. Wenn da nichts drinsteht, besteht bei einwandfreier Ware keine Pflicht zur Rücknahme geschweigedenn zur Geldrückgabe.
Das sind nur KULANZLEISTUNGEN des Verkäufers.
Christian