Ich finde es erstaunlich, welche gefährlichen Halbwahrheiten hier gegenseitig um die Ohren geworfen werden und das bei einem Thema, das eigentlich ganz klar geregelt ist - auch wenn das vielleicht dem einen oder anderen gegen sein gefühltes Rechtsverständnis geht. Es obligt dem Hausrecht des Hotels, was das Hotel stillschweigend akzeptiert oder nicht. Und wenn es jeman interessiert, dann einfach mal diese Frage googeln, da gibt es Mehrfache Antworten, welche auf das gleiche herauslaufen. Auch wenn sich manche hier ihrem rechtswidrigen Verhalten nicht bewusst sind, so ist es nunmal so, dass Nicht-Hausgäste ohne Bezahlung übernachten zu lassen eine Straftat darstellt. Punkt.
Trifft man in der Hotelbar einen anderen Hotelgast und nimmt diesen mit auf sein Zimmer, dann spricht da nichts dagegen, denn dieser Gast ist in dem Hotel (wenn auch in einem anderen Zimmer) gemeldet und sein Aufenthalt bezahlt.
Aber ich denke diese Diskussion handelt sich um Gäste, welche von ausserhalb des Hotels kommen.
Hier mal ein beispielhafter Auszug aus dem Internet, der es recht einleuchtend erklärt:
(URL: https://www.travelbook.de/uebernachten/hotels/gaeste-mit-aufs-hotelzimmer-nehmen)
Es ist nicht ungewöhnlich, dass man auch im Urlaub nette Bekanntschaften schließt und sie dann zu sich einlädt. Doch wenn es sich bei der Unterkunft nicht um eine Ferienwohnung handelt, sondern um ein Hotel, stellt sich die Frage: Sind Gäste überhaupt erlaubt? Die Antwort: Es kommt darauf an...
Ein Hotelzimmer dient nicht nur zum Übernachten. Manchmal will man Bekannte empfangen oder mit jemandem ungestört ein paar Stunden verbringen. Und wer beruflich reist, nutzt das Hotelzimmer womöglich für ein Meeting. Aber ist es überhaupt erlaubt, im Hotel Gäste mit auf das Zimmer zu nehmen?
Antwort: Das entscheidet einzig und allein das Hotel, denn es hat Hausrecht. Meist müsse der Besuch an der Rezeption angekündigt werden, erklärt die Sprecherin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Stefanie Heckel. Beispiel: „Ein Ehepaar hat im Sommer ein schönes Doppelzimmer mit Balkon und Meerblick an der Ostsee gebucht. Hier wird voraussichtlich nichts dagegen sprechen – sofern offiziell gemeldet –, dass sich ein befreundetes Paar das Hotelzimmer einmal anschauen darf.“ Das hat schließlich auch einen Werbeeffekt.
Definitiv verboten: Gäste, die im Hotel über Nacht bleiben Während tagsüber der kurze Besuch erlaubt sein kann, ist das Übernachten von Gästen dagegen verboten. „Definitiv nicht erlaubt wäre, dass der Besuch über Nacht bleibt, die Luftmatratze aufpustet und aus einem bezahlten Doppelzimmer heimlich, still und leise ein nichtbezahltes Vier-Personen-Zimmer wird“, sagt Heckel. Das hat laut Dehoga auch mit dem deutschen Recht zu tun. Mitreisende Gäste müssen laut Bundesmeldegesetz (BMG) angemeldet werden.
Zuschlag bei Aufenthalt weiterer Personen im Hotelzimmer Ähnlich regeln das beispielsweise die Hotels der Accor-Marken. Sie geben als Maßgabe für Urlauber im Hotel vor: Gäste empfangen ist in Ordnung, aber nicht zum Übernachten. Sollte Ihr Besuch die Nacht in Ihrem Hotelzimmer verbringen, wird Ihnen das bei der Abreise verrechnet – und meist sogar mit einem zusätzlichen Aufschlag auf den Grundpreis. Beim Aufenthalt weiterer Personen verlange man einen entsprechenden Zuschlag, teilt ein Sprecher mit. Und der fremde Gast muss sich, bevor er das Zimmer betritt, erst einmal an der Rezeption anmelden.