ben_26647597Du magst es vielleicht nicht einsehen wollen, aber es ist nun einmal so, dass wenn man ein Zimmer als Einzelzimmer bucht, dann darf da auch nur eine Person übernachten und - wenn gebucht - ein Frühstück zu sich nehmen.
Besuch darst du auf dein Zimmer immer mit nehmen und musst diesen auch nicht anmelden - dieser Besuch muss aber wieder gehen und darf nicht übernachten, wenn dieser nicht angemeldet worden ist. Punkt
Die meisten Hotels sind kulant und nehmen auch eine nachträgliche Buchung entgegen, so dass der Übernachtungsbesuch nicht illegal übernachtet hat und auch ein Frühstück zu sich nehmen darf.
Eine Mischkalkulation wie im Einzelhandel, bei dem man mit Diebstahl rechnet, gibt es im Hotelgewerbe nicht.
Eine Erschleichung einer unbezahlten Dienstleistung ist strafbar. Wenn du dies schulterzuckend in Kauf nimmst, ist das dein Problem.
Nur weil eine Rezeption nicht besetzt ist, heißt es nicht, dass keine Überwachung stattfindet. Gerade bei einem Hotel, welches mit einem direkten Zugang zum Bahnhof hat, wird so ein Einfalltor nicht ungeschützt offen lassen.