bowmore> Aber nur weil sich manche ihren, vielleicht animalischen, Trieben hingeben oder wie man es auch bezeichnen will, geht ja nicht gleich die würde flöten.
Die Vorstellung, die Würde eines Menschen könne flöten gehen, ist bezogen auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland alles andere als verfassungstreu:
Gemäß Grundgesetz Artikel 1, Absatz 1, Satz 1, der da lautet "Die Würde des Menschen ist unantastbar" kann die Würde des Menschen nicht flöten gehen. Könnte sie flöten gehen würde etwas existieren wodurch sie verändert/angetastet wird, was wiederum dem Postulat der Unantastbarkeit zuwider liefe.
Aus dem Postulat der Unantastbarkeit der Würde des Menschen folgt, dass kein Mensch jemals in einen (Seins-)Zustand geraten kann, welcher dazu legitimieren würde, ihm die Menschenwürde und damit das Menschsein und die Menschenrechte und die Menschenpflichten abzusprechen/abzuerkennen, egal, was dieser Mensch Verdienstvolles tut oder Böses anstellt oder was diesem Menschen widerfährt/angetan wird.
Dieses kurze einfache Postulat steht Gedankengebäuden entgegen, wie es sie zB in der NS-Zeit gab, denenzufolge Menschen willkürlich durch Machthaber/innen so degradiert und erniedrigt werden können, dass sie dadurch ihre Menschenwürde verlieren und in Konsequenz nicht mehr wie Menschen behandelt werden müssen sondern zB in Konzentrationslagern menschenunwürdig behandelt und gequält und getötet werden können.