nikkissNun ja, meinst du nicht, dass es da einen kleinen Unterschied zwischen Hautfarbe oder sexueller Präferenz eines Menschen einerseits und gesundheitlichen Aspekten, die eine Gafahr für Dritte darstellen können, andererseits, gibt?
Ob jemand schwarz oder weiß ist, homosexuell oder heterosexuell, das sind zum einen Aspekte, die der Mensch nicht beeinflussen kann. Die zudem aber auch keinen Einfluss, keine Auswirkungen auf Dritte haben.
Ob jemand eine ansteckende Krankheit hat, berührt andere und deren Rechte aber doch durchaus.
Und was heißt ausschließen?
Die Frage 2G bzw. 3G betrifft doch lediglich Freizeitaktivitäten.
Ich verstehe diese "Wertung" nicht so ganz.
Steht das Recht einer Person auf Spaß und Spiel denn tatsächlich über möglichen gesundheitlichen Belangen Dritter?
Oder über den Belangen von Gastbetreibern/Kulturschaffenden, ihr Gewerbe führen und davon leben zu können?