sabrina1992Deshalb sollst - "darfst" - Du nach genügenden Alkoholgenuß zB auch kein Auto im öff. Straßenverkehr führen, und es gibt auch einige andere Tätigkeiten, die aufgrund der möglichen Konsequenzen bei "Fehlbedienung" nicht erlaubt, manchmal mindestens nicht "empfohlen" sind!
Und was das "Zwischenmenschliche" angeht, ist - je nach persönlichem "Vertragen" und Charakter - ein wenig Alkohol zum Abbau überhöhter Gehemmtheit durchaus noch in Ordnung, hat "er" sich "sie" dann aber "schön-" und "sie" sich entsprechend über den Punkt, "normal" entscheden zu können, mit wem sie Sex haben möchte, "hinweggetrunken", steht zwar der in diesem Moment sicherlich einvernehmlichen Kopulation nichts mehr im Wege, aber spätestens " am Morgen danach" stellt sich jeder dann entsetzt die "wie-konnte-es-nur-soweit-kommen" Frage...
Daß dabei auch etwas "herauskommen" kann, wird im Alkoholnebel leider auch allzu oft übersehen - wenn's schnell gehen soll, und im Rausch ist das schon 'mal der Fall, denkt ja kaum jemand ans Gummi...
;-)