Hallo ihr lieben,


Ich habe eine Frage an dieRechtsexpertinnen unter euch.


Folgendes ist bei uns in der Firma eingetreten. Aufgrund von corona kann mein Chef mich zur Zeit nicht weiter anstellen (450&euro und hat mir am 4.06.mündlich die Kündigung ausgesprochen zum 15.07.
es soll einen Aufhebungsvertrag geben. Diesen habe ich bis heute aber noch nicht erhalten und konnte so logischerweise nichts unterschreiben.
jetzt vermute ich, das es am Wochenebde bei uns geschnackelt hat und ich am 28.06.testen könnte.


Anfang juli nach meinem Resturlaub soll ich meine kündigung dann unterschreiben kommen. wenn ich jetzt dann positiv getestet hsben sollte, kann mein Chef mich doch nicht kündigen oder wie sieht das aus?


Ich bin ja schwanger geworden in der "normalen Anstellung"


Im netz stehen zig Varianten und ich blicke nicht mehr durch.Vielleicht war ja schonmal jemand in der selben Situation und kann mir helfen.


Liebe Grüße und Danke

  • happilyworking hat auf diesen Beitrag geantwortet.
  • Hallo wunschkind20172,


    Ich hoffe ich kann dir weiterhelfen.
    1. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein (§623 BGB). Die mündliche Kündigung deines Chefs ist somit nicht wirksam.
    2. Sobald du einen Auflösungsvertrag unterschreibst, beendet das dein Arbeitsverhältnis zum festgelegt Zeitpunkt. Dabei ist es egal, ob du schwanger bist oder nicht, da ein Auflösungsvertrag keine Kündigung ist. Du einigst dich vielmehr freiwillig mit deinem Arbeitgeber darauf, dass das Arbeitsverhältnis nicht fortgeführt werden soll. Deswegen gibt es keinen besonderen Schutz wegen der Schwangerschaft. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn du quasi gezwungen wirst den Vertrag zu unterschreiben.
    3. Solange du schwanger bist, gibt es einen Kündigungsschutz. Dieser richtet sich nach §17 Mutterschutzgesetz. Dafür muss dein Arbeitgeber aber wissen, dass du schwanger bist. Spätestens 2 Wochen nach der schriftlichen Kündigung muss ihm die Schwangerschaft mitgeteilt werden.


    Ich würde dir raten, den Auflösungsvertrag nicht zu unterschreiben und ihm direkt nach dem positiven Test mitteilen, dass du schwanger bist.

    Hallo wunschkind20172,


    Ich hoffe ich kann dir weiterhelfen.
    1. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein (§623 BGB). Die mündliche Kündigung deines Chefs ist somit nicht wirksam.
    2. Sobald du einen Auflösungsvertrag unterschreibst, beendet das dein Arbeitsverhältnis zum festgelegt Zeitpunkt. Dabei ist es egal, ob du schwanger bist oder nicht, da ein Auflösungsvertrag keine Kündigung ist. Du einigst dich vielmehr freiwillig mit deinem Arbeitgeber darauf, dass das Arbeitsverhältnis nicht fortgeführt werden soll. Deswegen gibt es keinen besonderen Schutz wegen der Schwangerschaft. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn du quasi gezwungen wirst den Vertrag zu unterschreiben.
    3. Solange du schwanger bist, gibt es einen Kündigungsschutz. Dieser richtet sich nach §17 Mutterschutzgesetz. Dafür muss dein Arbeitgeber aber wissen, dass du schwanger bist. Spätestens 2 Wochen nach der schriftlichen Kündigung muss ihm die Schwangerschaft mitgeteilt werden.


    Ich würde dir raten, den Auflösungsvertrag nicht zu unterschreiben und ihm direkt nach dem positiven Test mitteilen, dass du schwanger bist.

    Normalerweise darf eine Schwangere nicht gekündigt werden, da ein besonderer Kündigungsschutzes greift.
    Ausnahmsweise ist eine Kündigung jedoch möglich, wenn der Grund nicht kausal zur SS besteht und eine Legitimation von oberer Stelle vorliegt, was bei einer betriebsbedingten Kündigung, da es keine Arbeit mehr gibt, vorliegen könnte und dies wiederrum eine Wirksamkeit nach sich ziehen würde

    Ich finde es ziemlichfrech, das du mich als dumm betitelst...


    Ich habe sehr wohl meinen Arbeitsvertrag ggelesen, wo auchFristem drin stehen.


    Dann steht weiter nichts in meinem Post das ich einen aufhebungsvettrag unterschrieben habe. Es steht lediglich im Raum, das mir so einer vorgelegt wird...


    Aber das ist wieder typisch Gofeminin, hier wird ja ggerne er Leute geurteilt, bevor man selber richtig liest :bete::moque:

    Ich finde es ziemlichfrech, das du mich als dumm betitelst...


    Ich habe sehr wohl meinen Arbeitsvertrag ggelesen, wo auchFristem drin stehen.


    Dann steht weiter nichts in meinem Post das ich einen aufhebungsvettrag unterschrieben habe. Es steht lediglich im Raum, das mir so einer vorgelegt wird...


    Aber das ist wieder typisch Gofeminin, hier wird ja ggerne er Leute geurteilt, bevor man selber richtig liest :bete::moque:

    elies_18716531

    Was willst du denn erreichen? Wenn du in Elternzeit gehst erhältst du sowieso nur das Minimum an Elterngeld. Da ist es eigentlich egal, ob du gekündigt bist oder nicht. Einen 450€-Job kannst du dir auch später in der Elternzeit suchen und so hinzuverdienen. Davon gibt es ja meistens mehr als genug im Abgebot. Ich würde mir überlegen, ob der Stress mit dem Arbeitgeber es wert ist. So oder so: Unterzeichne auf gar keinen Fall einen Aufhebungsvertrag. Sonst verlierst du unter Umständen den Anspruch auf Gelder von der Agentur für Arbeit.