- Beste Antwort
Hallo wunschkind20172,
Ich hoffe ich kann dir weiterhelfen.
1. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein (§623 BGB). Die mündliche Kündigung deines Chefs ist somit nicht wirksam.
2. Sobald du einen Auflösungsvertrag unterschreibst, beendet das dein Arbeitsverhältnis zum festgelegt Zeitpunkt. Dabei ist es egal, ob du schwanger bist oder nicht, da ein Auflösungsvertrag keine Kündigung ist. Du einigst dich vielmehr freiwillig mit deinem Arbeitgeber darauf, dass das Arbeitsverhältnis nicht fortgeführt werden soll. Deswegen gibt es keinen besonderen Schutz wegen der Schwangerschaft. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn du quasi gezwungen wirst den Vertrag zu unterschreiben.
3. Solange du schwanger bist, gibt es einen Kündigungsschutz. Dieser richtet sich nach §17 Mutterschutzgesetz. Dafür muss dein Arbeitgeber aber wissen, dass du schwanger bist. Spätestens 2 Wochen nach der schriftlichen Kündigung muss ihm die Schwangerschaft mitgeteilt werden.
Ich würde dir raten, den Auflösungsvertrag nicht zu unterschreiben und ihm direkt nach dem positiven Test mitteilen, dass du schwanger bist.