cahal_19990250Weil er ja im Gegenzug von ihr erwartet, dass sie ihre Karriere aufgibt und sich um die Kinder kümmert. Irgendwer muss das ja dann tun und ich fände es unfair, wenn sie dann dafür "bestraft" wird, indem er ihr ein "Taschengeld" gibt, von dem er die Höhe alleine bestimmt.
Sicher können auch beide Karriere machen, aber dann werden die zukünftigen Kinder eben hauptsächlich fremdbetreut, denn anders geht das ja aus Zeitgründen nicht. Und da stellt sich mir persönlich halt dann die Frage, wieso man dann überhaupt Kinder möchte.
Mein persönliches Ideal wäre ja, dass beide Eltern die Arbeitszeit ein bisschen reduzieren und sich dann 50:50 um die Kinder kümmern. Das geht sich dann finanziell auch noch aus. Bleibt einer daheim oder reduziert nur einer die Arbeitszeit, entsteht immer ein (finanzielles) Ungleichgewicht. Es entgeht demjenigen ja nicht nur ein Teil des Einkommens (oder das ganze, falls einer zu Hause bleibt), sondern auch Altersvorsorge. Dafür dient dann eben die Zugewinnregelung, falls die Ehe in die Brüche geht. In einer aufrechten Ehe muss ja der Partner, der Geld verdient, für den anderen Unterhalt bezahlen. Die Einkommensaufteilung in einer aufrechten Ehe ist nämlich so gedacht, dass man das gesamte Einkommen zusammenwirft und durch zwei teilt (Halbteilungsgrundsatz). Das ist dann später auch die Grundlage für die Berechnung eines Trennungsunterhalts:
https://www.scheidung.de/trennungsunterhalt.html
(siehe Punkt "Berechnungsmodus").
Davon wird dann bei Erwerbstätigen noch der Erwerbstätigenbonus (1/7) abgezogen.
Wenn also die Ehefrau dann nur mehr wenig oder gar kein Geld verdient, muss selbstverständlich der Ehemann diesen finanziellen Verlust irgendwie ausgleichen. Es soll ja dann im Endeffekt die Frau nicht in der Armutsfalle landen. Genau aus diesem Grund gibt es eben Dinge wie Zugewinnregelung und Unterhalt.
Sie wäre doof, wenn sie darauf verzichtet. Er hat das Geld ja und das Vermögen, das er vorher besessen hat, bleibt ihm auf jeden Fall allein. Das gilt auch für sein Unternehmen, das ja schon vor der Eheschließung bestand. Die Ehefrau kann also gar nicht die Hälfte des Unternehmens fordern, wenn sie sich trennen.