Lautes Stöhnen beim Sex und schreien beim Orgasmus wie ich es mache sind kein Kündigungsgrund, genauso wie nachts um drei Duschen, was ich dann auch mal mache.
Dies gehört zum menschlichen Leben und Gerichte urteilen da so, dass es von Nachbarn hinzunehmen ist. Auf der anderen Seite, wir haben ja nicht zehn Stunden Sex, sondern eher eine halbe Stunde.
Ob man sich aber bei lautem Stöhnen beim Sex und wir machen es fast täglich bei Nachbarn gerade beliebt macht ist ein anderes Blatt.
Bei etwas lauterer Musik ist dagegen um zehn Uhr Schluss, danach muss sie leiser gestellt werden, aber bei Ausnahmen wie Geburtstagfeiern kann es auch mal länger sein und im Allgemeinen hat man oder frau ja nur einmal im Jahr Geburtstag.
Nachbarn vorher informieren ist sicher kein Fehler.