m`iri_11973943Stimmt, wenn sie beide zusammen kommen, dann gehe ich als Lehrerin davon aus, dass die Allein-Erziehungsberechtigte einverstanden damit ist. :-) Würde aber ein Vater OHNE Sorgerecht zu mir kommen und schulische Informationen über Kind erfragen möchte, darf ich ihm keine Auskunft erteilen. Das geht nur, wenn ich eine schriftliche Erklärung der Mutter habe, dass sie damit einverstanden ist.
So lange beide Elternteile MITeinander reden und vernünftig sind, ist es vermutlich nicht so problematisch, egal ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht. Hat jedoch die Mutter (oder natürlich auch der Vater) das alleinige Sorgerecht, ist der andere Elternteil auf das Wohlwollen des Sorgeberechtigten angewiesen. Das heißt, sobald die Mutter nicht möchte, dass der Vater mit der Schule reden darf, hat dieser keinerlei Handhabe. (Natürlich ist auch die andere Seite problematisch, wie bereits in diesem Thread erläutert: Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Mutter auf die Kooperation des Vaters angewiesen, weil dessen Unterschrift immer auch notwendig ist.)