Ich hatte jetzt 2 Mal in letzter Zeit den Fall im Kindergarten, dass sich Eltern getrennt haben und beide Mütter gesagt haben: Bitte geben Sie mein Kind nicht dem Vater mit!
In einem Fall hatte der Vater das (geteilte) Sorgerecht... da kann man die Herausgabe ohne richterlichen Beschluss nicht verweigern. Einmal hatte nur die Mutter das Sorgerecht. Also durfte das Kind tatsächlich nicht an den Vater übergeben werden. Einfach so! Das Kind war nicht gefährdet (in beiden Fällen), es war wohl beides eine normale Trennung, also keine Übergriffe o.ä. im Spiel.
Niemals würde ich das Sorgerecht hergeben! Das kann ich echt nur nochmal betonen.
Natürlich gibt es auch die Fälle, dass der Vater bzw. die Mutter bei geteiltem Sorgerecht bspw. Unterschriften verweigert. Ganz klar. Aber es kann auch in die andere Richtung gehen. Als Elternteil würde ich daher, wie auch der Vater hier in diesem Fall, auf das geteilte Sorgerecht bestehen!