Kinderwunsch im 8. Monat des Anerkennungsjahres
Hallo! Ich schreibe dir natürlich viel zu spät, aber dein Beitrag interessiert mich sehr... Ich hoffe, dass du ihn noch liest.Oder vielleicht gibt es hier andere, die mir weiter helfen können. Ich bin derzeit ebenso im 8. Monat des Anerkennungsjahres zur Erzieherin. Komme aus NRW. So weit, so gut. Ich habe einen extrem starken Kinderwunsch und möchte unbedingt noch bis zum Juli schwanger werden, wenn es klappt.
Meine FRAGE/Sorge: Sollte ich tatsächlich beispielsweise 2-3 Monate vor Abschluss des Anerkennungsjahres schwanger werden, müsste ich die fehlende Zeit nachholen? Oder wird diese erlassen? Ich habe gehört, wenn man länger als 6 Monate im Anerkennungsjahr beschäftigt ist, müsste ich eigentlich die paar Monate wegen einem wichtigen Grund, wie Schwangerschaft vorzeitig entlassen werden (falls fehlende Immunität), ohne nachholen zu müssen. Stimmt das???
Ich würde mich freuen, wenn du mir deine damalige Situation schildern würderst...
Oder ist vielleicht jemand in der gleichen Situation wie ich und weiss mehr???
Danke für Eure Antworten!
LG Julia