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zaynab_12823486

  • 7. Aug 2008
  • Beitritt 7. Aug 2008
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  • ihab_12743228

    Vertragsfalle
    Hallo, also ich habe schon viel über solche Seiten wie esimsen.com gelesen, bin nämlich leider auch darauf reingefallen. Ich habe nun alles so gemacht wie es auf verschiedenen Internetseiten stand um aus dem Vertrag rauszukommen. Jetzt habe ich folgende E-mail bekommen und weiß nun wirklich nicht was ich tun soll, und hoffe das ihr mir helfen könnt.


    Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach 123 I Alternative 1 BGB und/oder Irrtums nach 119 I BGB wird nicht
    erfolgsversprechend sein.


    Ein Irrtum im gesetzlichen Sinne liegt dann vor, wenn der Wille und die abgegebene Erklärung im Moment der Abgabe der
    Willenserklärung unbewusst auseinander fallen. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Es liegt bei der Abgabe der Willenserklärung
    nachweislich kein Auseinanderfallen von Wille und Erklärung vor, da sie im Zeitpunkt der Angebotsannahme genau wussten
    was für eine Willenserklärung Sie abgeben wollten. Das machten Sie explizit durch das Setzen des Häkchens bei den AGB
    deutlich.


    Eine Täuschung in diesem Fall gehen wir davon aus das sie eine Täuschung durch Verschweigen meinen liegt ebenfalls
    nicht vor, da unser Angebot auf der Startseite groß und leicht erkennbar als kostenpflichtig eingestuft wird und in den AGB
    durch Sie zusätzlich bestätigt worden ist. Für eine Täuschung ist das hervorrufen oder Unterhalten eines Irrtums erforderlich;
    ein solcher liegt wie oben schon erklärt bei Ihnen nicht vor.


    Der Vorwurf der Arglist ist darüber hinaus ein unhaltbarer Vorwurf dem wir entschieden entgegentreten möchten. Arglistig
    erfordert einen Täuschungswillen, was bedeutet, dass wir als Handelnder die Unrichtigkeit unserer Angaben kennen müssen.
    Da wir wie schon dargestellt keine unrichtigen Angaben gemacht haben oder vorsätzlich Täuschen wollen verbitten wir uns
    solche Anschuldigungen.


    Unser Widerrufsrecht entspricht den gesetzlichen Anforderungen der 312d, 355 BGB, sodass wir Ihnen auch in diesem
    Punkt mitteilen müssen, das der Anspruch ohne Zweifel gegen Sie besteht.
    Insbesondere ist hier der Fall des 312d III Nr. 2 zu erwähnen. Die Ausführung der Dienstleistung hat mit Ihrer ausdrücklichen
    Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen, indem die von Ihnen gesendete SMS zugestellt wurden. Sie als
    Verbraucher haben die Dienstleistung auch selbst veranlasst, indem Sie die erste SMS über unseren Service abgeschickt
    haben. Damit haben Sie zu diesem Zeitpunkt das Ihnen gesetzlich eingeräumte Widerrufsrecht verwirkt.
    Diese gesetzliche Ausnahmeregelung finden Sie auch in den auf unsere Homepage abrufbaren Hinweisen zum
    Widerrufsrecht.


    Ein auch Hilfsweise vorgebrachter - Widerruf ist damit in jedem Fall verspätet.



    Mit freundlichem Gruß


    Ihr Team von
    esimsen.com