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Antwort nicht korrekt
Hallo, es ist nicht korrekt was du schreibst. die Erzieherin hat keinerlei Datenschutzrechte verletzt. Sie hat völlig korrekt gehandelt und ihre Pflicht erfüllt. Als Erzieherin bin ich in der Pflicht im Verdachtsfalle von 8a (Kindeswohlgefährdung) sofort zu reagieren und das Jugendamt zu informieren!
Und das Verhalten von Kindern ist im Kiga in den meisten Fällen völlig anders als zu Hause, daher sollte sich die betroffene Mutter lieber fragen, was wohl an den Beobachtungen der Erzieherin zutrifft und wie sie ihr Kind unterstützen kann!